2G-Regeln für SOLEWELT-Besucher

Laut aktuellster Allgemeinverfügung des Wartburgkreises gilt für SOLEWELT-Besucher seit 19. November 2021 die 2G-Regelung. Nur noch Geimpfte und Genesene haben somit momentan Zutritt. Ausnahmen gelten für ärztliche Verordnungen.

Am 18. November wurde die neuste Allgemeinverfügung für den Wartburgkreis veröffentlicht. Diese trat bereits am 19. November in Kraft. Darin ist für Schwimmbäder, Saunen und Fitness-Studios festgelegt:
• Zutritt nur mit Impf- oder Genesenen-Nachweis
• Zutritt ohne Nachweis für Kinder unter 6 (und noch nicht eingeschulte Kinder)
• Zutritt für Schüler ab 7, die einen Nachweis über die regelmäßige Testung durch die Schule vorweisen (bis 18 Jahre)

Ausnahmen sind ärztlich verordnete Behandlungen aufgrund ihrer medizinischen Notwendigkeit. Sie fallen weiterhin unter die 3G-Regeln. Hierzu zählen Heilmittelverordnungen und Reha-Kurse. Auch Personen mit ärztlichem Attest, in dem medizinisch begründet wird, nicht geimpft zu sein, sind von der 2G-Regelung ausgenommen.

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