30 Millionen Euro für mehr Tierwohl
Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft bietet ab 2023 eine erweiterte Tierwohlförderung „T(h)ür Tierwohl“ an.
Von 2023 bis 2027 fördern wir die tierwohlgerechtere Haltung von Rindern und Schweinen mit 30 Millionen Euro. Damit fördern wir bessere Haltungsbedingungen in der Nutztierhaltung und gezielt die Landwirtinnen und Landwirte, die ihren Tieren mehr Wohlbefinden in den Ställen bieten, so Thüringens Agrarministerin Susanna Karawanskij.
Über die neue Tierwohlförderrichtlinie wurden bereits bis Jahresende 2022 die ersten rund 20 Mio. Euro bewilligt.
Viele tierhaltende Betriebe haben wirtschaftliche Schwierigkeiten. Vor allem bei der Schweinehaltung droht eine Produktionsverlagerung ins Ausland. Die Gründe dafür sind unter anderem gestiegene Produktionskosten bei weiterhin geringem Preisniveau sowie die wachsenden gesellschaftlichen Erwartungen an die Nutztierhaltung. Viele Betriebe wollen in eine tierwohlgerechtere Haltung investieren, es fehlt ihnen jedoch oft an Planungssicherheit und Kapital.
Wir wollen nicht mehr auf den Bund warten. Das Thema Tierwohl ist zu wichtig, um weiter Zeit zu verlieren. Deshalb gehen wir mit unserer neuen Tierwohlförderung einen wichtigen Schritt voran, so Ministerin Karawanskij. Wir geben den tierhaltenden Betrieben Planungssicherheit. Die Agrarbetriebe wollen die steigenden gesellschaftlichen Erwartungen erfüllen und die Nutztierhaltung tierwohlgerechter weiterentwickeln. Mit unserer Förderung unterstützen wir sie dabei, in tierwohlgerechtere Ställe zu investieren. So wollen wir auch Betriebsaufgaben und eine Verlagerung der Tierhaltung ins Ausland verhindern, da dort die Tierwohlstandards oft niedriger sind als in Deutschland. Nur so können wir die Grundlage lokaler Stoffkreisläufe und regionaler Vermarktung heimisch produzierter Nahrungsmittel erhalten.
Landwirtschaftsministerin Karawanskij begrüßt den von der Bundesregierung angekündigten Transformationsprozess der Nutztierhaltung, kritisiert jedoch die schleppende Umsetzung. Das jüngste Beispiel ist der Gesetzentwurf zur Tierhaltungskennzeichnung, der nur punktuelle Maßnahmen vorsieht. Für einen wirtschaftlich tragfähigen und nachhaltigen Umbau der Nutztierhaltung im Sinne des Tierwohls bedarf es weiterhin eines stimmigen Gesamtkonzeptes, welches auch die betrieblichen Strukturen in Thüringen berücksichtigt. Das bleibt die Bundesregierung leider weiter schuldig. Bisher fehlen im Entwurf zum Beispiel ein konkretes Finanzierungs- und Förderkonzept für den Umbau der Ställe einschließlich einer langfristigen Perspektive für die Betriebe und die Anpassungen im Bau- und Genehmigungsrecht. Viele Betriebe sind verunsichert vom Kurs der Bundesregierung und warten daher mit Investitionen ab.