3G für körpernahe Dienstleistungen gefordert
Handwerkskammer Südthüringen will Lockerungen für Friseur- und Kosmetiksalons
Die Spitze der Handwerkskammer Südthüringen fordert für die nächste Thüringer Corona-Verordnung endlich Lockerungen der Regeln für die körpernahen Dienstleistungen. Dauerhafte 2G-Beschränkungen seien geschäftsschädigend in einer Branche, die ohnehin seit Monaten an Umsatzeinbußen zu leiden habe. Ein Großteil der Kundschaft bleibe aus.
Ein Infektionsrisiko besteht in diesen Bereichen nur begrenzt. Sie arbeiten seit Jahren – auch schon vor Corona – unter strengen Hygieneauflagen. Deshalb wollen wir eine 3G-Lösung für Friseure, Kosmetiker und Fußpfleger. Bei vielen sind die finanziellen Rücklagen und die Geduld erschöpft. Sie müssen endlich wieder so umfangreich wie möglich arbeiten können, verlangt Lutz Koscielsky, Präsident der Handwerkskammer Südthüringen. Sie waren und sind keine Pandemietreiber! Wenn alle – Kundschaft wie Personal – eine Maske tragen und entweder geimpft, genesen oder getestet sind, muss ein Normalbetrieb wieder möglich sein.
Bereits im Dezember habe das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht dazu ein Urteil gefällt, in dem Ausnahmen von Zugangsbeschränkungen auch für alle jene gelten müssen, die „körperpflegerische Grundbedarfe“ befriedigen. Das Gericht zählte hierzu Friseure und Fußpflegen.
Dazu Manuela Glühmann, Hauptgeschäftsführerin der Handwerkskammer Südthüringen:
Hinzu kommt, dass ungeimpfte und nicht-genese Personen nicht dauerhaft von Dienstleistungen wie Fußpflege, Kosmetik oder Haarpflege pauschal ausgeschlossen werden dürfen. In allen drei Corona-Warnstufen fordern wir daher für beide Seiten – für die Handwerksbetriebe wie für ihre Kundschaft – 3G-Regelung für körpernahe Dienstleistungen.