6. Nahverkehrsplan vom Thüringer Kabinett beschlossen

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Mit dem Nahverkehrsplan definiert der Freistaat Thüringen als Aufgabenträger im Schienenpersonennahverkehr, welche konkreten Maßnahmen bis einschließlich 2027 umgesetzt werden sollen. Sowohl der Erhalt des Bestandsangebots als auch der für die Mobilitätswende zwingende Ausbau des ÖPNV erfordern jedoch kurz-, mittel- und langfristig einen erhöhten Mitteleinsatz. Der Freistaat Thüringen setzt sich daher beim Bund seit Jahren für eine signifikante Erhöhung der Regionalisierungsmittel ein. Künftig sollen auch mehr Landesmittel bereitgestellt werden, um die Regionalisierungsmittel des Bundes zu kofinanzieren, betont Ministerin Susanna Karawanskij.

Das Kabinett hat am 23. April den Bericht der Thüringer Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft über die Fortschreibung des Nahverkehrsplans für den Schienenpersonennahverkehr im Freistaat Thüringen 2023 – 2027 sowie den 6. Nahverkehrsplan zur Kenntnis genommen. Beim Nahverkehrsplan handelt es sich um ein mittelfristiges Arbeitsprogramm, mit dem das Land seine Ziele gegenüber den Aufgabenträgern des Straßenpersonennahverkehrs, den SPNV-Aufgabenträgern der benachbarten Länder sowie der Öffentlichkeit dokumentiert.

Wesentlicher Bestandteil der Fortschreibung des Nahverkehrsplans ist die Darstellung des SPNV-Angebots bis 2027. Der Leistungsumfang im SPNV soll in diesem Zeitraum im Wesentlichen beibehalten, was u.a. durch die aktuellen Verkehrsdurchführungsverträge mit den bestehenden Fahrzeugflotten bedingt ist. Darüber hinaus enthält der Nahverkehrsplan auch erforderliche Infrastrukturmaßnahmen sowie Festlegungen zu den Bereichen Barrierefreiheit, Fahrzeugkonzeption, Tarif und Vertrieb. Des Weiteren dokumentiert der Nahverkehrsplan die Vergabekonzeption des Freistaats. Die Vergabekonzeption wurde mit dem Ziel überarbeitet, den Wettbewerb zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen zu intensivieren, um wirtschaftliche Angebote zu erhalten und gleichzeitig die Anzahl der Verkehrsdurchführungsverträge zu reduzieren. Außerdem stellt die Vergabekonzeption die Weichen für die weitest gehende Dekarbonisierung des SPNV. 

Wir wollen den Anteil der Dieselzüge im Thüringer Nahverkehrsnetz bis 2035 auf unter fünf Prozent senken. Der Bund ist verantwortlich für die Schieneninfrastruktur und bleibt aufgefordert, den zu geringen Elektrifizierungsgrad des Thüringer Eisenbahnnetzes deutlich zu erhöhen. Dies ist Voraussetzung dafür, dass wir bei der Dekarbonisierung des SPNV spürbar und zügig vorankommen, sagt Ministerin Susanna Karawanskij.

In die Erarbeitung des Nahverkehrsplan wurden die Interessenvertreter (benachbarte SPNV-Aufgabenträger, Eisenbahnverkehrsunternehmen, Eisenbahninfrastrukturunternehmen, verkehrspolitische Sprecher des Landtags, Planungsregionen, kommunale Aufgabenträger, Verbände sowie Gewerkschaften) frühzeitig einbezogen. Darüber hinaus wurde eine formelle Anhörung der Interessenvertreter durchgeführt. In der Folge gingen ca. 50 Stellungnahmen ein, die auf Fachebene und soweit möglich bzw. sinnvoll in der nunmehr beschlossenen Fassung berücksichtigt wurden.

Der Nahverkehrsplan ist hier abrufbar: 
https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/fileadmin/Verkehr_und_Strassenbau/Personennahverkehr/nahverkehrsplan-spnv-thueringen-2023-2027.pdf

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