60 Jahre im Dienst der Sicherheit: TÜV-Plakette feiert 2020 Jubiläum in Rosa

Warnfarbe Orange: Ihr TÜV ist abgelaufen!

Die orangefarbene Prüfplakette verabschiedet sich vorerst von deutschen Kfz-Kennzeichen: Spätestens Ende Februar läuft die Schonfrist für überfällige Fahrzeuge ab. Ihren 60. Geburtstag feiert die TÜV-Plakette in Rosa. Fahrzeugexperte Torsten Hesse vom TÜV Thüringen warnt davor, die fällige Hauptuntersuchung unnötig hinauszuzögern.

Wer sich überflüssigen Ärger, Rennerei und Zusatzkosten sparen möchte, sollte sein Fahrzeug fristgemäß zur Hauptuntersuchung (HU) vorstellen. Bei Überschreitung der HU-Prüffrist drohen nicht nur zusätzliche Kosten, sondern unter Umständen auch ein Bußgeld oder sogar ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Allerhöchste Eisenbahn wird es jetzt für Autos mit orangefarbener Prüfplakette: Selbst bei Fahrzeugen mit Fälligkeit im Dezember ist die HU ab dem 1. März zwei Monate überfällig, wofür der aktuelle Bußgeldkatalog ein Ordnungsgeld von 15 Euro vor vorsieht.

Neben dem drohenden Bußgeld kommt auf Fahrzeuge mit einer mehr als zwei Monate überzogenen HU ein umfangreicherer Prüfumfang zu. Das bedeutet für den Halter Zusatzkosten von 20 Prozent, erklärt Torsten Hesse vom TÜV Thüringen. Im Falle eines Unfalls könnte zudem die Versicherung eine Verletzung der Sorgfaltspflicht des Halters unterstellen, gibt der Fahrzeugexperte zu bedenken.

Bei einer überfälligen HU von mehr als 4 Monaten ist ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro fällig. Autofahrer, deren HU-Termin mehr als 8 Monate überzogen ist, werden nach dem aktuell gültigen Bußgeldkatalog mit einer Geldbuße von 60 Euro belegt und kassieren zusätzlich einen Punkt in Flensburg.

Für Fahrzeuge mit einer abgelaufenen Prüfplakette kann durch Ordnungsämter oder Polizei allerdings bereits am ersten Tag der Überziehung eine Frist zur Zwangsvorstellung verhängt werden. Dadurch hat der Fahrzeughalter zusätzliche und unnötige Laufereien, um den Mangel abzustellen.

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Erfahrungsgemäß lassen gerade Halter, deren Fahrzeuge mängelbehaftet sind, ihren HU-Termin verstreichen.

Aus Angst, die Hauptuntersuchung nicht zu bestehen und keine Prüfplakette zu bekommen, glauben einige Autofahrer, die Zeit heilt alle Wunden.

Hesse appelliert hingegen daran, dem Fahrzeug eine regelmäßige Wartung und Pflege angedeihen zu lassen.

Wer hier spart, spart letztlich am falschen Ende. Ein auf die lange Bank geschobener HU-Termin bringt dem Halter nichts außer geballten Kosten für die vernachlässigte Wartung des Fahrzeugs, so Hesse.

Die Gültigkeit der HU-Plakette können Fahrzeughalter im Übrigen am hinteren Kenn-zeichen ablesen. Die auf der Plakette in 12-Uhr-Stellung angezeigte Zahl gibt den Monat, die zweistellige Zahl im inneren Kreis das Jahr an. Auch ein Blick in die Fahrzeugzulassung gibt Auskunft über den Termin zur nächsten Hauptuntersuchung. In diesem Jahr müssen Autos mit einer blauen Plakette zur HU. Orangefarbene HU-Plaketten tauchen frühestens 2022 erneut am hinteren Nummernschild auf. Diese werden für dann neuzugelassene Autos vergeben, die dann erstmals 2025 zur Hauptuntersuchung vorgestellt werden müssen. 

Hintergrund zur Hauptuntersuchung:
Die regelmäßige technische Überwachung hat in Deutschland lange Tradition. Seit Dezember 1951 wird der technische Zustand aller Kraftfahrzeuge und Anhänger mit amtlichen Kennzeichen in zeitlichen Abständen durch amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen wie dem TÜV Thüringen überprüft. Pkw müssen erstmalig nach drei Jahren und danach alle zwei Jahre zur HU. Ausnahmen bilden Fahrzeuge, die als Taxi oder Mietwagen zugelassen werden. Diese müssen bereits nach 12 Monaten ab Erstzulassung sowie regelmäßig im Abstand eines Jahres vorgestellt werden. Das Gleiche trifft auf Omnibusse und Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen Gewicht zu. Lkw unter 3,5 Tonnen und Kräder müssen jeweils erstmalig nach zwei Jahren und dann regelmäßig alle zwei Jahre zum TÜV.

Die farbigen HU-Prüfplaketten am hinteren Kennzeichen werden seit 1960 ausgegeben. Heute gibt es sie in grün, orange, blau, gelb, braun und rosa. Die Farben rollieren und stehen für ein jeweiliges Jahr, in dem das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung (HU) vorgestellt werden muss. 2020 sind Fahrzeuge mit blauer Prüfplakette an der Reihe. Außerdem dürfen derzeit noch Fahrzeuge mit gelber, brauner und die in 2020 neuzugelassenen Autos mit rosafarbener Plakette auf unseren Straßen fahren.

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