9.423-mal Hilfsfrist bei Notfalleinsätzen überschritten
Walk: „Geeignete Maßnahmen zur Verbesserung einleiten“
2019 sind in 29.423 Fällen Rettungs- oder Notarztwagen nicht in der vorgeschrieben Frist am Einsatzort angekommen. Das waren 2131 Fälle weniger als im Jahr 2018. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des innenpolitischen Sprechers Raymond Walk (CDU) hervor. Damit kam es in 4,17 Prozent der Einsätze im vergangenen Jahr zu Fristüberschreitungen (2018: 4,4 Prozent). Als Gründe für eine Überschreitung der Fristen nennt das Innenministerium extreme Witterungsbedingungen, Baustellen, oder die weitere Anfahrt, weil der zuständige Rettungswagen belegt war. Aber auch Verständigungsprobleme und ungenaue Ortsbeschreibungen verzögerten die Ankunft.
Jede Fristüberschreitung ist eine zu viel, denn sie verhindert im konkreten Einzelfall auch die Chance auf vollständige Genesung der Patienten. Hier muss die Landesregierung geeignete Maßnahmen ergreifen, die Fallzahlen zu reduzieren, so Walk. Auffallend seien die großen Unterschiede bei den einzelnen Rettungsdienstbereichen. So wurden in Eisenach und im Wartburgkreis die Fristen nur in 1,2 Prozent der Einsätze überschritten, im Bereich Saalfeld dagegen in 7,9 Prozent der Fälle.
Hintergrund: Nach § 10 des Thüringer Rettungsdienstgesetzes vom 16. Juli 2008 in Verbindung mit dem Landesrettungsdienstplan (LRDP) für den Freistaat Thüringen beträgt die Hilfsfrist im Rettungsdienst nach Punkt 3.2 LRDP im Allgemeinen 14, in dünn besiedelten Regionen 17 Minuten. Dabei gelten Regionen als dünn besiedelt, in denen weniger als 80 Personen je Quadratkilometer leben.