Agrarbetriebe haben auch 2021 Planungssicherheit

Elektronische Sammelantragstellung für Agrarbeihilfen bis zum 17. Mai 2021 möglich

Trotz der widrigen Umstände in Folge der Corona-Pandemie kann die Sammelantragstellung auch in diesem Jahr elektronisch und kontaktlos erfolgen.

Bis zum 17. Mai 2021 können Thüringens Landwirtinnen und Landwirte die Sammelanträge zu den Beihilfen stellen. Besonders in diesen schwierigen Zeiten sind Kontinuität und Sicherheit für unsere Landwirtschaft wichtig, die bedeutende Leistungen nicht nur für unsere Ernährungsversorgung, sondern auch unsere Umwelt erbringt, sagte heute Thüringens Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft Benjamin-Immanuel Hoff.

Die Sammelanträge über das Antragstellerportal VERONA umfassen die Direktzahlungen, die Ausgleichszulage für benachteiligte und spezifische Gebiete, die Auszahlung der Zuwendungen für das laufende Verpflichtungsjahr der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sowie den Eingang von Neuverpflichtungen ab 2022 im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms (KULAP).

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Um den am KULAP beteiligten Thüringer Agrarbetrieben einen sicheren Übergang in die neue Förderphase der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU zu ermöglichen, hat das TMIL eine weitere jährliche Anschlussförderung oder eine Neuantragstellung mit einjährigem Verpflichtungszeitraum ermöglicht. Minister Hoff:

Wir haben finanzielle Vorsorge getroffen, um Planungssicherheit für die Agrarbetriebe herzustellen. Betriebe, die eine ökologische Wirtschaftsweise einführen wollen, können eine Förderung für fünf Jahre beantragen. Damit wollen wir unsere Erfolge im wachsenden Thüringer Ökolandbau fortsetzen und beschleunigen.

In der aktuellen Pandemie-Situation ist für die Antragsteller:innen eine frühzeitige Befassung mit dem Antragstellerportal VERONA und der Software VERA wichtig. Für die Beantwortung von Anfragen zur Software bzw. bei technischen Problemen steht die Technische Servicehotline wie in den Vorjahren kostenfrei bis 23. Juni 2021, Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr unter der Nummer 0800 7240582 (auch aus dem Mobilfunknetz kostenfrei) zur Verfügung.

Auf der Homepage des TLLLR ist wie im Vorjahr die Anmeldung auf VERONA mit der Antragstelleridentifikation möglich. Von dort können die personalisierten vorbereiteten Formulardatensätze zusammen mit der bewährten Antragssoftware VERA bezogen werden. Zudem gibt es weiterführende Hinweise zur Antragstellung in Form eines Schulungsvortrages zu den Neuerungen im Verfahren, eines konsolidierten Merkblattes, von Dokumentationen zu VERA und verschiedener Erklärvideos insbesondere zu den GIS-Werkzeugen für die Bearbeitung des Flächen- und Nutzungsnachweises.

Aufgrund der angeordneten Vorsorgemaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie wird dringend empfohlen, alle technischen Möglichkeiten auszuschöpfen und persönliche Kontakte zu vermeiden.

Im Namen der Agrarverwaltung bittet Minister Hoff um Verständnis, dass die persönliche Rücksprache sowie die Inanspruchnahme der Antragsrechner und damit die Fertigstellung des Sammelantrages in den Zweigstellen auch in diesem Jahr wegen der gebotenen Gesundheitsvorsorge nicht möglich sind. Die Antragsstellenden werden gebeten, sich mit den Kolleginnen und Kollegen in der Agrarverwaltung telefonisch oder per E-Mail abzustimmen.

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