Antragsfrist für Auslandsdeutsche endet am 5. September 2021

Deutsche, die sich dauerhaft im Ausland aufhalten, keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben und bei der Bundestagswahl 2021 wählen wollen, müssen so schnell wie möglich schriftlich mit einem besonderen Formular ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis ihrer letzten Heimatgemeinde in Deutschland beantragen. Der Antrag muss bis zum 5. September 2021 bei der Gemeinde eingehen.

Auch Deutsche im Ausland, die bereits bei der letzten Bundestagswahl 2017 auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen waren, müssen zur Bundestagswahl 2021 erneut einen Antrag auf Eintragung stellen.

Nähere Informationen und das Antragsformular erhalten Deutsche im Ausland bei fast allen Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland oder im Internetangebot des Bundeswahlleiters unter https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2021/informationen-waehler/deutsche-imausland.html

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