Ausländerzentralregister
Zahl der ausländischen Personen in Thüringen 2023 um 9,1 Prozent gestiegen
Nach einer Auswertung des Ausländerzentralregisters (AZR)1) lebten am 31. Dezember 2023 in Thüringen 180.850 ausländische Personen. Das waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 15.010 Personen bzw. 9,1 Prozent mehr als am Ende des Jahres 2022. Im Vorjahr lag dieser Wert noch bei 31,3 Prozent (+39 570 Personen).
Die ukrainischen Staatsbürger und -bürgerinnen bildeten laut den Ergebnissen des AZR auch im Jahr 2023 mit 34.180 Personen die größte Gruppe unter den in Thüringen lebenden ausländischen Personen. Dies beinhaltet im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg um 4.030 Personen (+13,4 Prozent). Es folgten die Syrerinnen und Syrer mit 22.055 Personen sowie die polnischen Staatsbürger und -bürgerinnen mit 14.780 Personen. Die Steigerung umfasst bei den Syrerinnen und Syrern 2.615 Personen (+13,5 Prozent) und bei den polnischen Staatsbürgern und -bürgerinnen 830 Personen (+5,9 Prozent).
Nach Kreisen betrachtet lebten am 31.12.2023 mit 27.420 Personen die meisten Nichtdeutschen in der Stadt Erfurt. Das waren 1 780 Personen bzw. 6,9 Prozent mehr als am 31.12.2022. In Jena lebten mit 14.470 Personen die zweitmeisten Ausländerinnen und Ausländer (+355 Personen; +2,5 Prozent) und in der Stadt Gera lebten mit 13 330 Personen die drittmeisten Nichtdeutschen (+2.095 Personen; +18,6 Prozent). Die wenigsten Ausländerinnen und Ausländer absolut betrachtet lebten im Landkreis Hildburghausen. Hier waren am Jahresende 2023 insgesamt 3 370 ausländische Personen registriert (+95 Personen gegenüber dem Vorjahr; +2,9 Prozent). Danach folgten der Landkreis Sömmerda mit 4.085 Ausländerinnen und Ausländern (+255 Personen; +6,7 Prozent) und der Kyffhäuserkreis mit 4 375 ausländischen Personen (+250 Personen; +6,1 Prozent).
1) Das Ausländerzentralregister (AZR) wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geführt (Registerbehörde). Es unterstützt durch die Speicherung und Übermittlung der Daten von ausländischen Personen die mit der Durchführung ausländer- oder asylrechtlicher Vorschriften betrauten Behörden und andere öffentliche Stellen. Rechtsgrundlage der statistischen Auswertung des Registers ist § 23 des Gesetzes über das Ausländerzentralregister (AZR-Gesetz).