Bahnkunden nicht schlechter stellen

Die Verkehrsminister*innen der Europäischen Union haben am Montag entschieden, dass Bahnunternehmen künftig bei Fällen „höherer Gewalt“ von der Entschädigungspflicht befreit werden soll. Das Einvernehmen mit dem Europäischen Parlament ist dazu noch herzustellen. Hierzu erklären der Infrastrukturminister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff und der Verbraucherschutzminister Dieter Lauinger:

Unsere Aufgabe besteht darin, das Bahnfahren attraktiver zu machen. Die Aussetzung von der Entschädigungspflicht der Bahnunternehmen bei Zugausfällen oder Verspätungen bei Starkwetterereignissen gegenüber den Bahnkundinnen und Bahnkunden senkt diese Attraktivität deutlich ab. Angesichts der erheblichen öffentlichen Zuwendungen an die Bahnunternehmen u.a. durch die Modernisierung der Infrastruktur oder die Bestellung von Bahnverkehr ist diese Schlechterstellung der Verbraucher*innen unverständlich, sagte Infrastrukturminister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff.

Besonders ärgerlich ist, dass die EU-Verkehrsminister*innen vorgeschlagen haben, dass ‚außergewöhnliche Umstände‘ die Bahnunternehmen von der Entschädigungspflicht befreien sollen. Das könnte zum Beispiel bedeuten, dass Fahrzeugmängel, für die eindeutig die Unternehmen die Wartungsverantwortung tragen, künftig dazu führen, Bahnkunden keine Entschädigung mehr zu zahlen. Das öffnet potenziellem Missbrauch die Tür und reduziert die Rechtssicherheit der Verbraucher, ergänzte Verbraucherschutzminister Dieter Lauinger.

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