Baldus bleibt Thüringer Verfassungsrichter

Landtag bestätigt Prof. Dr. Manfred Baldus mit 2/3-Mehrheit

Der Thüringer Landtag hat gestern auf Vorschlag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Prof. Dr. Manfred Baldus erneut zum Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs (ThürVerfGH) mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt (77 Ja- und 5 Nein-Stimmen bei 3 Einhaltungen). Im Anschluss erhielt Prof. Baldus von Landtagspräsident Christian Carius die Ernennungsurkunde ausgehändigt und wurde von diesem im Landtag vereidigt.

Prof. Dr. Baldus (geb. 1963) ist Universitätsprofessor an der Universität Erfurt. Der Rechtswissenschaftler hat dort den Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Neuere Rechtsgeschichte inne. Seit 2008 ist er Mitglied des Verfassungsgerichtshofs mit Sitz in Weimar, zuvor war er seit 2005 stellvertretendes Mitglied.

Hintergrund:
Der Präsident und die weiteren Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs werden vom Landtag einzeln und in geheimer Wahl ohne Aussprache für die Dauer von sieben Jahren gewählt. Bis 2014 erfolgte die Wahl für fünf Jahre. Gewählt ist, wer die Stimmen von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtags auf sich vereinigt. Gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über den Thüringer Verfassungsgerichtshof kann Mitglied des Verfassungsgerichtshofs nur sein, wer das 35., aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet hat und zum Thüringer Landtag wählbar ist.

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