Bauministerkonferenz begrüßt den Neustart der KfW-Bundesförderung für effiziente Gebäude

Die 139. Sonder-Bauministerkonferenz (BMK), zu der sich die für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister:innen und Senator:innen der Länder und des Bundes gestern per Videokonferenz zusammenfanden, begrüßt den Neustart der KfW-Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 1. Januar 2023.

Wir fordern den Bund auf, die entsprechenden Konditionen frühzeitig bekannt zu geben, um den Antragstellenden die schnelle Vorbereitung von Förderanträgen zu ermöglichen, so Thüringens Infrastrukturstaatssekretärin Prof. Dr. Barbara Schönig.

Die BMK war sich einig, dass mit der Entscheidung des Bundes vom 24. Januar 2022, die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW vorläufig einzustellen, ein erheblicher Vertrauensverlust in staatliche Zusagen und in eine verlässliche und planungssichere Förderstruktur entstanden ist. Neben den großen Unsicherheiten, die der abrupte BEG-Förderstopp in der Branche ausgelöst hat, ist ein nennenswerter wirtschaftlicher Schaden durch erforderliche zeitintensive Umplanungen bei den Betroffenen entstanden.

Die Bauministerkonferenz hat zudem bekräftigt, dass die gesetzlichen Vorkaufsrechte für die Städte und Gemeinden in Gebieten mit sozialen Erhaltungssatzungen ein wichtiges Instrument sind, um die geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern. Das Ziel einer Sozialen Erhaltungssatzung besteht darin, die Wohnbevölkerung vor Verdrängungsprozessen zu schützen, die durch aufwendige Modernisierungen in Wohngebäuden verursacht werden. Das Bundesverwaltungsgericht hatte mit Urteil vom 9. November 2021 die Ausübung dieses Vorkaufsrechts beschränkt.

Im Ergebnis der heutigen Bauministerkonferenz wurde die Bundesregierung aufgefordert, zügig einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen, mit dem die Ausübung des Vorkaufsrechts in Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung wieder in weitergehendem Maße ermöglicht wird.

Unsere grundlegende Haltung im Freistaat Thüringen ist, dass Wohnen ein Grundbedürfnis ist. Kommunale Vorkaufsrechte in Gebieten mit Sozialer Erhaltungssatzung helfen in Städten mit angespannten Wohnungsmärkten dabei, Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung aus ihren angestammten Quartieren zu schützen und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in solchen Gebieten auch für die Zukunft nachhaltig zu sichern. Wir begrüßen alle Maßnahmen, die die Möglichkeiten der Kommunen zur Ausübung des Vorkaufsrechts stärken, so Staatssekretärin Schönig abschließend.

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