Beantragung der Briefwahlunterlagen auch per Internet möglich

Der Landeswahlleiter Günter Krombholz informiert: Das Verfahren eines elektronischen Antrags auf Übersendung der Briefwahlunterlagen wurde schon zur letzten Europawahl vielfach genutzt und hat sich bewährt. Dieses Verfahren ist auch für die Europawahl 2019 auf der Internetseite des Landeswahlleiters unter https://www.wahlen.thueringen.de aktiviert.

Hat die für den Wahlberechtigten zuständige Gemeindebehörde die Verbindung zur Internetseite des Landeswahlleiters hergestellt, können Wahlberechtigte den Vordruck zur Beantragung des Wahlscheins nutzen und ihren Wahlschein sowie die Briefwahlunterlagen über Internet beantragen. Darüber hinaus bieten viele Gemeinden diesen Service auch auf ihren eigenen Gemeindeinternetadressen an.

Mit der Briefwahl wird letztlich allen Wahlberechtigten die Möglichkeit eröffnet, ihr Wahlrecht auszuüben. Ein/e Wahlberechtigte/r, der/die in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein zur Ausübung der Briefwahl.

Neben der schriftlichen Möglichkeit (per Post, Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder persönlicher Beantragung bei der Gemeinde) besteht somit auch die Möglichkeit mittels elektronischer Beantragung der Briefwahlunterlagen an der Briefwahl teilzunehmen und das Votum schon vor dem 26. Mai 2019 abzugeben. Auch die Briefwahl (beantragen und wählen) direkt bei der Gemeindebehörde (Öffnungszeiten des Briefwahlbüros bitte beachten!) kann eine weitere Option zur Abgabe des Votums vor dem 26. Mai 2019 darstellen, so der Landeswahlleiter Günter Krombholz.

Anzeige