Bekämpfung der Geflügelpest

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Wartburgkreises/der kreisfreien Stadt Eisenach erlässt am 30. Januar 2017 eine weitere Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest. Demnach haben alle Geflügelhalter im Wartburgkreis sowie der kreisfreien Stadt Eisenach das Geflügel aufzustallen. Die Aufstallung erfolgt in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.

Aufgrund der bundesweit sich verschärfenden Situation durch mittlerweile über 700 Geflügelpestfälle (H5N8, neuer Subtyp H5N5) bei Wildvögeln in fünfzehn Bundesländern (darunter auch 10 bestätigte positive Wildvogelbefunde in Thüringen) sowie in mehreren Bundesländern zunehmend auch in Hausgeflügelbeständen (darunter ein aktuell bestätigter Fall in Thüringen) sind in Thüringen weitere Schutzmaßnahmen zwingend erforderlich.

Dazu zählt die in dieser Verfügung angeordnete landkreisweite Aufstallungspflicht von Geflügel nach § 13 Absatz 1 der Geflügelpest-Verordnung.

Desweiteren bleibt die Untersagung der Durchführung von Märkten, Ausstellungen, Börsen und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Art (Verfügung vom 20.12.2016) weiterhin gültig.

Den Text der öffentlichen Bekanntmachung können Sie auf der Internetseite des Wartburgkreises unter www.wartburgkreis.de/neuigkeiten/oeffentliche-bekanntmachungen/ und im Kreisjournal Nr. 3 vom 14. Februar 2017 nachlesen.

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