Bekämpfung der Geflügelpest

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Wartburgkreises/der kreisfreien Stadt Eisenach erlässt am 20. Dezember 2016 eine weitere Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest. Demnach ist die Durchführung von Märkten, Ausstellungen, Börsen und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Art bis auf Weiteres untersagt.

Aufgrund der bundesweit sich verschärfenden Situation durch mittlerweile über 500 Geflügelpestfälle (H5N8) bei Wildvögeln in dreizehn Bundesländern (darunter auch 2 bestätigte positive Wildvogelbefunde in Thüringen vom 12.12.2016 und vom 19.12.2016) sowie in mehreren Bundesländern zunehmend auch in Hausgeflügelbeständen (20 Fälle aktuell) sind in Thüringen weitere Schutzmaßnahmen zwingend erforderlich.

Dazu zählt die in dieser Verfügung angeordnete Untersagung der Durchführung von Märkten, Ausstellungen, Börsen und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Art. Damit sind Geflügel per definitionem nach Geflügelpestverordnung (Hühner, Trut-, Perl-, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden) und andere gehaltene Vögel (inkl. Tauben, Ziervögel etc.) von der vorliegenden Untersagung betroffen.

Den Text der öffentlichen Bekanntmachung ist auf der Internetseite des Wartburgkreises unter www.wartburgkreis.de/neuigkeiten/oeffentliche-bekanntmachungen/ nachzulesen.

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