Bisher mehr als 1.000 Anträge auf Soforthilfe bei der Handwerkskammer Südthüringen eingegangen

Seit vorgestern sind bei der Handwerkskammer Südthüringen bereits mehr als 1.000 Anträge zum Thüringer Corona-Soforthilfeprogramm per E-Mail und Post eingegangen.

Die Nachfragen nach der Soforthilfe ist bei unseren Mitgliedsunternehmen enorm. Uns erreichen täglich neue Anfragen und Hilferufe. Ein Großteil unserer Südthüringer Handwerksunternehmen befindet sich schon jetzt in einer existenziellen Notlage. Der Freistaat Thüringen ist als eines von wenigen Bundesländern mit einem eigenen Landesprogramm früher gestartet, als die Bundesregierung, nicht zuletzt aufgrund der intensiven Zusammenarbeit mit dem Thüringer Wirtschaftsministerium in dieser Krisensituation und der von uns vorgetragenen Forderungen für das Handwerk. Das Gebot der Stunde sollte jetzt heißen: schnell und unbürokratisch handeln. Die Mitarbeiter der HWK Südthüringen arbeiten mit Hochdruck daran, die eingegangenen Anträge umgehend zu bearbeiten und innerhalb eines Tages an die Thüringer Aufbaubank zur Auszahlung der Soforthilfe weiterzuleiten, betont Manuela Glühmann, Hauptgeschäftsführerin der Handwerkskammer Südthüringen.

Die Zugriffe auf die Homepage der Handwerkskammer Südthüringen unter www.hwk-suedthueringen.de mit den Soforthilfeangeboten und dem damit verbundenen Download der Antragsunterlagen sind um ein Vielfaches angestiegen. Täglich rufen mehrere hundert Mitgliedsunternehmen bei der Handwerkskammer Südthüringen an, die Themen sind vielfältig, werden aber alle umfassend und mit viel Engagement vom Beraterteam beantwortet – dabei geht es nicht nur um Soforthilfen sondern auch um viele rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen .

Anzeige

Manuela Glühmann versichert:

Das Beraterteam tut alles, um den Mitgliedsunternehmen rasch und zügig zu helfen. Gleichzeitig möchten wir um Geduld bitten, da der Ansturm riesig ist. Um die Anträge schneller bearbeiten zu können, möchten wir alle Mitgliedsunternehmen bitten, ihre Unterlagen zum Corona-Soforthilfeprogramm vor dem Absenden auf Vollständigkeit zu überprüfen. Damit sparen wir Zeit.

Zu den Unterlagen gehören:
– das Antragsformular für das Corona-Soforthilfeprogramm mit Datum und Unterschrift für die Richtigkeit und der Eidesstattlichen Erklärung,
– die Kopie der Gewerbeanmeldung und
– die De-mininmis-Erklärung.

Ist die Vollständigkeit nicht gegeben, muss nachrechiert werden, was eine zeitliche Verzögerung der Bewilligung und Ausschüttung zur Folge hat.

Für Fragen zur Antragstellung sowie allen anderen Problemen stehen die Mitarbeiter des Beratungs- und Informationscenters der Handwerkskammer Südthüringen von Montag bis Freitag von 7 bis 20 Uhr und Samstag von 8 bis 14 Uhr unter 03681/3700 und darüber hinaus unter der Mailadresse beratung@hwk-suedthueringen.de bereit.

Anzeige
Anzeige