Briefwahl – wie geht das?

Sie wollen wählen, sind aber am 26. Mai 2019 nicht in der Lage ihren Wahlbezirk (Wahllokal) aufzusuchen. Dann besteht die Möglichkeit, mittels Briefwahl an den Wahlen teilzunehmen. Die Briefwahl ermöglicht denjenigen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl, die sich am Wahltag nicht in ihrem Wahlbezirk aufhalten können oder wegen ihres Alters, gesundheitlichen oder anderen wichtigen Gründen verhindert sind, so der Landeswahlleiter Günter Krombholz.

Beantragung von Briefwahlunterlagen
a) Schriftform Um die Briefwahlunterlagen zu erhalten, muss spätestens bis zum 24. Mai 2019, 18 Uhr (zu empfehlen ist jedoch früher; Öffnungszeiten der Gemeindebehörde beachten!), bei der zuständigen Gemeindebehörde ein schriftlicher oder mündlicher (nicht fernmündlicher) Antrag auf Erteilung der Briefwahlunterlagen gestellt werden. Diesen Antrag findet der Wahlberechtigte auf der Rückseite seiner Wahlbenachrichtigung. Die zuständige Gemeindebehörde, an die der Antrag zu richten ist, ergibt sich aus der Absenderangabe der Wahlbenachrichtigung. Die Briefwahlunterlagen werden den Antragstellern durch die Post übersandt oder amtlich überbracht.
b) Internet Eine weitere Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen zu beantragen, ist der Weg über das Internet. Der Wahlberechtigte sollte zunächst die Internetseite seiner Gemeinde aufsuchen, ob der Wahlscheinantrag online verfügbar ist. Ist dies nicht der Fall, kann im Internetangebot des Landeswahlleiters nachgesehen werden. Unter https://www.wahlen.thueringen.de ist das Formular des Wahlscheinantrags abrufbar, aber nur für die Gemeinden, die an der Online-Beantragung teilnehmen. Ist die Gemeinde im Feld „Auswahl der für Sie zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung“ nicht aufgeführt, bleibt nur der Weg über die Post oder durch Selbstabholung bei der Gemeindebehörde.
c) Selbstabholung bei der Gemeinde und Wählen vor Ort Holt der Wähler die Briefwahlunterlagen bei der Gemeindebehörde ab, hat er die Möglichkeit an Ort und Stelle die Briefwahl auszuüben. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten bei der Gemeindebehörde!

Briefwahlvorgang (Reihenfolge des Handlings bei Briefwahl)
Hat der Wahlberechtigte seine Briefwahlunterlagen erhalten, ist für die Europawahl wie folgt zu verfahren:
1. Der Wähler kennzeichnet den Stimmzettel der Europawahl persönlich und unbeobachtet.
2. Er legt den Stimmzettel in den blauen Stimmzettelumschlag für die Europawahl und verschließt diesen.
3. Dann unterschreibt der Wähler die auf dem Wahlschein vorgedruckte „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ unter Angabe des Datums.
4. Zum Schluss werden der verschlossene blaue Stimmzettelumschlag und der unterschriebene Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag zur Europawahl gesteckt und verschlossen.

Bei den Kommunalwahlen wird wie folgt vorgegangen:
1. Der Wähler kennzeichnet die Stimmzettel persönlich und unbeobachtet.
2. Die Stimmzettel werden in den jeweiligen Stimmzettelumschlag für die Kommunalwahl gesteckt.
3. Die Versicherung an Eides statt des Wahlscheines wird unterschrieben.
4. Die Stimmzettelumschläge für die Kommunalwahlen und der Wahlschein werden in den grünen Wahlbriefumschlag gelegt und dieser verschlossen.

Die beiden Wahlbriefumschläge (rot und grün) müssen dann verschlossen an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle übersandt werden. Die Wahlbriefe können dort auch abgegeben werden.

Bitte beachten Sie die beigefügten Informationen zum Wegweiser und im Merkblatt zur Briefwahl! Diese Informationen bekommt jeder Briefwähler zu seinen Briefwahlunterlagen ausgehändigt.

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