Bund trägt Verantwortung für berechtigten Ärger der Landwirtschaft über die Dünge-Verordnung

Zu den Informationen des Bundes über weitere notwendige Verschärfungen bei der Dünge-Verordnung erklärt der Thüringer Minister für Landwirtschaft, Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff:

Seit mehr als zehn Jahren wird Deutschland den Anforderungen des EU-Rechts im Bereich der Düngung nicht gerecht. Trotz Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof hat die Bundesregierung nicht ausreichend reagiert. Jetzt soll in aller Eile bis Mitte 2020 eine EU-rechtskonforme Dünge-Verordnung mit erheblichen Verschärfungen der Regelungen verabschiedet werden.

Die Bundesministerien für Umwelt und Landwirtschaft haben heute den Ländern mitgeteilt, dass die bisher bekannten Änderungen der Düngungsregelungen immer noch nicht ausreichen, um dem EU-Recht zu genügen.

Die Bundesregierung hat diese für die Bäuerinnen und Bauern extrem schwierige Situation im Hinblick auf betriebswirtschaftliche Kosten, Arbeitsabläufe und Planungsunsicherheit in einer unabhängig davon bereits sehr schwierigen Phase der Landwirtschaft in Deutschland durch ihre langjährige Verzögerungshaltung verursacht. Jetzt setzt sie die Länder unter Druck und die Agrarbetriebe zahlen die Rechnung, kritisiert Minister Hoff.

Anzeige

Nach den vorgesehenen Regelungen sollen die Länder die erst im letzten Jahr abgegrenzten Flächen mit Nitrat belasteten Grundwasser neu ausweisen. Dabei fordern die Verbände mehr Transparenz, die unverzichtbar für die Akzeptanz neuer Regeln ist.

Die enge Abstimmung zwischen dem Land und den landwirtschaftlichen Betrieben, Transparenz bei den Messergebnissen, Konzentration auf die unmittelbar der Landwirtschaft zuzurechnenden Bodenbelastungen sowie Unterstützung bei notwendigen Umstellungen in den Betrieben wird unser Handeln bestimmen, betont Minister Hoff.

Der Präsident des Thüringer Bauernverbandes, Klaus Wagner fordert:

Der Gewässerschutz muss gezielter und präziser dort ansetzen, wo tatsächlich Probleme zu verzeichnen sind. Die Bundesregierung darf keine pauschalen Restriktionen veranlassen, sondern muss auf länder- und standortspezifische Gegebenheiten Rücksicht nehmen.

Hintergrund:
Die Dünge-Verordnung (DüVO) regelt die gute fachliche Praxis der Düngung (zulässige Düngermengen, Ausbringungszeiträume…). Nach Auffassung der KOM verstößt die DüVO in DEU (DüVO 2006) gegen EU-Recht und fordert daher seit Jahren Nachbesserungen und hat auch gegen DEU ein erstes Vertragsverletzungsverfahren mit einer Verurteilung vor dem EuGH durchgesetzt. DEU hat dann in 2017 eine Novellierung (DüVO 2017) vorgenommen, aber auch dagegen hat die KOM ein zweites
Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Hier muss DEU jetzt neue Regelungen bis Mitte 2020 liefern, ansonsten drohen Strafzahlungen i. H. v. 860.000 € je Tag. Um das zu vermeiden, läuft jetzt das Verfahren der Novellierung der DüVO 2020. In diesem Rahmen sind erhebliche Verschärfungen der Regelungen vorgesehen. Das betrifft die Ausweisung von Gebieten mit hohen Nitratwerten (> 50 mg/Liter) im Grundwasser (sogenannte rote Gebiete) und hier deutlichen Einschränkungen der Düngung, z. B. pauschale Reduzierung der Düngung um 20 Prozent.  Die Proteste der Landwirte richten sich vor allem gegen die Gebietskulisse der roten Gebiete, aber auch die Verschärfungen. Es gibt dabei keine regionalen Spielräume für eine etwaige Erleichterung zu den Düngungsregelungen. Die Aufgabe der Länder ist es, die roten Gebiete abzugrenzen. Das ist in der Thüringer Düngeverordnung vom Juli 2019 erfolgt.

Anzeige