Bundesförderprogramm für klimaschonende Nutzfahrzeuge sowie Tank- oder Ladeinfrastruktur startet

Michael Bickel, Beauftragter für Innovation und Technologie bei der Handwerkskammer Südthüringen, weist auf ein neues Förderprogramm hin, welches im August beginnt

Mit dem Förderprogramm des Bundesamtes für Güterverkehr BAG nach der Richtlinie KsNI sollen die Treibhausgasemissionen im straßengebundenen Transport gesenkt werden. Der Bund gewährt hierzu Zuschüsse zur Anschaffung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen N1, N2, N3 nach beschriebenen Kriterien für:

– batterieelektrische Nutzfahrzeuge
– Nutzfahrzeuge mit Brennstoffzellen-/Wasserstoffantrieb
– Umrüstung von Diesel-NFZ (hierzu konkretes Merkblatt beachten)
– die Errichtung und Erweiterung von Tank- und Ladeinfrastruktur

Das BAG entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltmittel nach Antrag.

Die Anträge stehen Ihnen ab sofort im eService-Portal https://antrag-gbbmvi.bund.de/ zum Download zur Verfügung. Die Einreichung der Anträge ist in ausschließlich elektronischer Form über das BAG-Portal voraussichtlich ab dem 16.08. bis 27.09.2021 möglich.
Für die Beschaffung von Nutzfahrzeugen beläuft sich der Bewilligungszeitraum auf 12 Monate, für die beantragte Tank- und Ladeinfrastruktur auf 24 Monate ab Bekanntgabe des Förderbescheides. Für die Förderung von Tankinfrastruktur für Wasserstoff-Brennstoffzellen-Lkw ist zunächst noch keine Antragsstellung möglich, da Freigaben der EU-Kommission ausstehen.

Für den Zuschussbetrag entscheidend sind die Investitionsmehrkosten zu einem vergleichbaren Nutzfahrzeug mit konventionellem Diesel-Antrieb der Schadstoffklasse Euro 6/Euro VI beziehungsweise der jeweils geltenden höchsten Schadstoffklasse. Die Förderung wird aus der Differenz der Ausgaben nach Richtlinie ermittelt und beträgt 80% der Mehrkosten. Darüber hinaus ist die für den Betrieb der beantragten Nutzfahrzeuge bzw. bereits beschaffter e-/H2-Transporter notwendige Tank- und Ladeinfrastruktur förderfähig.
Für eTransporter können dies stationäre oder mobile Normal- (bis 22 kW) sowie  Schnell-ladeeinrichtung (über 22 kW) sein, bei Bedarf Herstellung und Erweiterung des Netzanschlusses, Transformer, Übergabestation, Verteiler, Schutztechnik sowie Stromspeicher.
Förderfähig sind Unternehmen des privaten Rechts, kommunale Unternehmen, Gebietskörperschaften, Körperschaften sowie Anstalten des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine.

Die Handwerkskammer Südthüringen unterstützt Mitgliedsbetriebe bei Energieeffizienz- und Elektromobilitätskonzepten sowie Konzepten der Eigenstromnutzung über die Technische Betriebsberatung im BTZ Rohr-Kloster (energieberatung@btz-rohr.de, Tel.: 036844 / 47163) in Kooperation mit dem Umweltzentrum des Handwerks Thüringen Rudolstadt (UZH, www.umweltzentrum.de).

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