Carius: Quorum für Volksbegehren erreicht

Über 40.000 gültige Unterschriften gegen Gesetz zur Gebietsreform

„Der Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens ‚Selbstverwaltung für Thüringen‘ ist zulässig.“ Dieses Ergebnis teilte gestern Landtagspräsident Christian Carius per Schreiben gegenüber der Vertrauensperson des Volksbegehrens, Sabine Kraft-Zörcher, der Landesregierung und den Mitgliedern des Landtags mit.

Die von der Landtagsverwaltung kursorisch geprüften Unterschriftsbögen ergaben insgesamt 42.762 abgegebene Unterschriftsbögen, davon sind 40.664 gültig und 2.098 ungültig.

Damit ist das Quorum von mindestens 5.000 unterzeichneten Unterschriftsbögen erreicht worden, erklärte der Präsident weiter.

Das Volksbegehren hat einen Gesetzentwurf der Landesregierung zum Gegenstand, der auf die Aufhebung des Vorschaltgesetzes zur Gebietsreform und die Änderung der Kommunalordnung abzielt. Der Ablauf der Frist, innerhalb derer der Präsident nach § 11 Absatz 1 ThürBVVG (Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Bürgerantrag, Volksbegehren und Volksentscheid) über den Zulassungsantrag entscheidet endet am 20. Dezember 2016 (sechs Wochen nach dem Eingang des Antrags). Die Vertrauensperson des Volksbegehrens hatte am 8. November 2016 den schriftlichen Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens und die Unterschriftenbögen an den Landtagspräsidenten im Foyer des Parlamentsgebäudes in Erfurt übergeben.