Carsharing in Thüringen weiter stärken

Anwendungshinweise für Kommunen

Indem wir Carsharing unterstützen, möchten wir einen Beitrag dazu leisten, neue Mobilitätsangebote zu entwickeln, die den öffentlichen Verkehrsraum entlasten und damit der Umwelt dienen, so Verkehrsminister Benjamin-Immanuel Hoff.

Mit Infrastrukturstaatsekretärin Susanna Karawanskij lud er Vertreter von Kommunen und Carsharinganbietern gestern zu einem virtuellen Fachgespräch. Anlass war die durch Kommunen pflichtgemäß zu erhebenden Sondernutzungsgebühren für Carsharingstellplätze, deren Bemessung nach den gesetzlichen Vorgaben des Freistaats in der Praxis zu Problemen geführt hat.

Diese Probleme wollen wir mit den betroffenen Kommunen klären, um Carsharing in Thüringen weiter zu stärken. Stationsbasiertes Carsharing hat eine besonders hohe verkehrsentlastende Wirkung, es sorgt für mehr Lebensqualität und Flexibilität, fügte der Minister hinzu.

Hintergrund ist die Regelung im Thüringer Straßengesetz, nach der die Kommunen gehalten sind, mindestens den marktgleichen Gegenwert des zur Verfügung gestellten öffentlichen Parkraums bei der Bemessung von Sondernutzungsgebühren für fest zugeordnete Carsharingstellplätze anzusetzen. In der Praxis zeigte sich, dass die Höhe der von den Kommunen angesetzten Sondernutzungsgebühren für Carsharingstellplätze wirtschaftlich für Carsharinganbieter nicht attraktiv ist und somit das hiesige Carsharingangebot in den nächsten Jahren zu stagnieren oder gar zu schrumpfen droht.

Im Ergebnis des Fachgesprächs ist vorgesehen, auf Grundlage einer gutachterlichen Stellungnahme Anwendungshinweise für die Bemessung der Sondernutzungsgebühren für Carsharingstellplätze zu erarbeiten. Damit soll den Kommunen die Möglichkeiten gegeben werden, den rechtlichen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen und dabei das Carsharingangebot weiter auszubauen.

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