Corona-Pandemie: Einnahmen der Thüringer Krankenhäuser um rund 44 Mio. € gesunken

Rettungsschirm mit großen Löchern
Vorstandsvorsitzende Dr. Gundula Werner mahnt: Alle Kliniken müssen Erlösrückgänge im Jahr 2021 abgesichert und finanziert bekommen.

Die Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen warnt vor Zuspitzung in den Thüringer Krankenhäusern aufgrund von fehlenden Ausgleichszahlungen sowie hohen Erlös- und Belegungsrückgängen. Die Bundespolitik muss zügig handeln und den Krankenhäusern wirtschaftliche Planungssicherheit für das Jahr 2021 zusichern.

Mit großer Sorge sieht die Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen e.V. die jüngsten Festlegungen des Bundesgesundheitsministeriums, dass Ausgleichzahlungen für Krankenhäuser zur Abfederung von pandemiebedingten Belegungs- und Erlösrückgängen erneut nur für wenige Wochen, in diesem Fall bis zum 11. April 2021, zugesichert werden und dies auch nur für einen Teil der Krankenhäuser.

Laut einer aktuellen Umfrage der Landekrankenhausgesellschaft Thüringen unter ihren Mitgliedskrankenhäusern ist die durchschnittliche Belegung der Thüringer Krankenhäuser im Januar 2021 gegenüber dem Januar 2020 um durchschnittlich jeweils 25 % gesunken, so Rainer Poniewaß, Geschäftsführer der Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen e.V.

Die gesamten Erlösrückgänge belaufen sich im gleichen Zeitraum auf rund 44,2 Millionen Euro. Hinzu kommt:

Rund 30% der an der Umfrage beteiligten Thüringer Krankenhäuser erhalten überhaupt keine Ausgleichszahlungen aus dem aktuellen Rettungsschirm des Bundes zur Kompensation des Belegungsrückganges., so Geschäftsführer Poniewaß.

Die Vorstandsvorsitzende der Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen e.V., Dr. Gundula Werner, macht dafür drei gravierende Konstruktionsfehler beim aktuellen Rettungsschirm verantwortlich:

1. Viele Kliniken werden gar nicht erfasst, denn fast ein Drittel der Erlöseinbrüche entsteht in Kliniken, die überhaupt keine Unterstützung erhalten.

Dies trifft in besonderer Weise auf die psychiatrischen/psychosomatischen Kliniken und psychiatrischen/psychosomatischen Fachabteilungen zu, die derzeit völlig ohne Unterstützung dastehen, hebt Werner hervor.

Tatsächlich seien alle Kliniken von Erlösrückgängen betroffen, etwa weil sie COVID-19-Patientinnen und – Patienten behandeln, weil sie andere Krankenhäuser entlasten, weil sie planbare Operationen verschieben, weil sie ihre Häuser aufgrund von Hygienemaßnahmen nicht voll auslasten können oder weil Patienten die Krankenhäuser von sich aus nicht aufsuchen.

2. Die bürokratischen Hürden für die Unterstützungszahlungen sind zu hoch, zu kompliziert und nicht sachgerecht: Die Krankenhäuser erhalten nur dann die Hilfe, wenn die 7-Tage-Inzidenz in ihrer Region/im Landkreis über 70 liegt, wenn gleichzeitig die Intensivstationen weniger als 25 % ihrer Betten frei haben und das Krankenhaus der erweiterten oder umfassenden Notfallstufe zugeordnet ist. Viele Kliniken können diese Voraussetzungen nicht erfüllen.

3. Die Krankenhäuser haben keine Planungssicherheit, weil die Unterstützungszahlungen erneut nur für einige Wochen zugesagt werden – aktuell bis zum
11.04.2021. Diese „Salamitaktik“ und die weiterhin fehlende dringend benötigte wirtschaftliche Planungssicherheit sind nicht akzeptabel. Der Inzidenzwert darf nicht über den Erhalt von Ausgleichszahlungen entscheiden, da er kein geeignetes Kriterium ist und nichts über die Belastungen der Kliniken aussagt.

Es kann und darf nicht sein, dass die Krankenhäuser mit den finanziellen Folgen der Corona-Pandemie jetzt ganz oder teilweise allein gelassen werden. Die Krankenhäuser brauchen und erwarten kurzfristig einen „echten“ Rettungsschirm, der – unabhängig vom Inzidenzwert – alle Häuser unterstützt und sicherstellt, dass die Mindererlöse für das gesamte Jahr 2021 ausgeglichen werden, fordert Dr. Gundula Werner, zugleich Geschäftsführerin der Klinikum Altenburger Land GmbH.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) lässt die Krankenhäuser seit Beginn des Jahres 2021 weiter „auf Sicht fahren“, obwohl die Pandemie in vollem Gange ist. Von Normalität und Regelbetrieb in Krankenhäusern kann daher bundesweit, so auch in Thüringen, keine Rede sein.

Am 24.02.2021 soll der Expertenbeirat in Berlin erneut über die wirtschaftliche Gesamtentwicklung der Krankenhäuser beraten.

Diese Chance, die Weichen so zu stellen, dass alle Krankenhäuser finanziell möglichst unbeschadet durch das zweite Corona-Jahr kommen, darf nicht erneut ungenutzt verstreichen, so Werner.

Die Krankenhäuser verließen sich auch weiterhin auf die Aussage des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn, der im März 2020 zugesichert hatte, dass „…. entstehende wirtschaftliche Folgen für die Krankenhäuser ausgeglichen werden und kein Krankenhaus dadurch ins Defizit kommt .….“

Zudem ist eine Entlastung von Bürokratie und nicht zwingend notwendigen Dokumentations- und Nachweisverpflichtungen notwendig, um Personal nicht zusätzlich zu binden, das dringend in der Versorgung benötigt wird.

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