Corona-Regeln auch in Thüringen prüfen

Martin Henkel: „Die Landesregierung muss die Verordnung für Einzelhandel und Gastronomie anpassen“

In Niedersachsen wurden alle 2G-Regeln im Einzelhandel aufgehoben. Das hat das OVG Lüneburg entschieden. Für Martin Henkel, CDU-Landtagsabgeordneter im Wahlkreis 5 (Wartburgkreis I) und wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU Landtagsfraktion steht fest:

Die Argumente sind logisch nachvollziehbar und überzeugen. Es ist nicht einsichtig, wie es bei Geschäften, in denen sich nur wenige Kunden mit Abstand aufhalten und dabei Masken tragen, zu Infektionen kommen soll.

Die Zutrittsbeschränkungen sind eine große Belastung für die Einzelhändler. Solche Einschränkungen wären nur gerechtfertigt, wenn sie einen echten Beitrag zum Infektionsschutz leisten würden. Davon ist aber nicht auszugehen. Insbesondere wäre eine FFP2-Maskenpflicht, kombiniert mit den bestehenden Hygienekonzepten im Einzelhandel, das deutlich mildere Mittel. Studien zeigen, dass diese Masken bei korrekter Anwendung Infektionen weitestgehend ausschließen.

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Mit Blick auf die ebenfalls stark eingeschränkte Gastronomie wiederholt Martin Henkel seine Forderung aus der aktuellen Stunde vom 15.12.21.

Weitere Gastronomie-Schließungen müssen verhindert werden, die Betriebe brauchen jetzt Rechtssicherheit, gerade im Hinblick auf Weihnachten und Silvester.

Henkel begründet seine Position mit der Erkenntnis, dass bei einer Schließung der Gaststätten genauso viele Feiern stattfinden würden. Diese fänden dann aber in Privaträumen statt, wo niemand Hygienekonzepte oder Lüftung kontrollieren könne. Er macht deutlich:

Gaststätten zu schließen, erzeugt wahrscheinlich mehr Infektionen, als es verhindert.

Anders als im Einzelhandel seien bei Gaststätten aber G-Regeln gerechtfertigt, da hier logischerweise nicht dauerhaft eine Maske getragen werden könne und die Aufenthaltsdauer länger sei.

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