Coronaauswirkungen bei Gastschulanträgen individuell prüfen
Bürgerbeauftragter fordert von den Schulämtern sensible Entscheidungen
Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen, Dr. Kurt Herzberg, fordert von den Thüringer Schulämtern in diesem Jahr mehr Sensibilität bei der Bearbeitung von Gastschulanträgen.
Herzberg wörtlich:
Ich werbe sehr dafür, dass bei der Bearbeitung der Gastschulanträge durch die Thüringer Schulämter auf den Wunsch der Eltern nach stabilen Beziehungen bzw. der Berücksichtigung der Kindergartenfreunde besonders sensibel reagiert wird. 2021 besteht bei den Kindern ein signifikant höheres Bedürfnis nach Stabilität und Kontinuität, weil die Kindergartenzeit durch Corona von gravierenden Einschränkungen geprägt ist. Wenn Eltern – die ihr Kind in der Regel am besten kennen – Gastschulanträge mit der Begründung stellen, die festen und sicheren Beziehungen zu den gleichaltrigen Kindern aufrecht zu erhalten, muss diese individuelle Belastungssituation eines Kindes in die Entscheidung einfließen.
Ausgehend von mehreren Bürgeranliegen möchte der Bürgerbeauftragte auf die in diesem Jahr besondere Situation hinweisen. Er erwartet, dass – gegebenenfalls mit Hilfe von ergänzenden Stellungnahmen z.B. durch ErzieherInnen – die Schulämter ihrer hohen Verantwortung nachkommen und Entscheidungen im Sinne der Kinder treffen.
Hintergrund: Wenn Eltern einen Gastschulantrag mit der Begründung stellen, dass das Kind zusammen mit den Kindergartenfreunden bzw. -freundinnen in die beantragte Gastschule soll gehen können, wird dies in „normalen“ Zeiten – auch mit Blick auf die einschlägige Rechtsprechung zur Zulassung von Gastschulverhältnissen – nicht als hinreichender Grund für eine Bewilligung im Sinne des Antrags gesehen.