Der Freistaat Thüringen hat Verträge zur Reform der Autobahnverwaltung unterzeichnet

Die Vertragsverhandlungen des Freistaats Thüringen mit dem Bund und der Autobahn GmbH des Bundes zur Reform der Autobahnverwaltung sind erfolgreich beendet. Mit der Unterzeichnung entsprechender Kooperationsverträge durch Infrastrukturminister Benjamin-Immanuel Hoff wurde für den Freistaat ein Schlusspunkt unter eine der größten Verwaltungsreformen seit der Wiedervereinigung gesetzt. Haben bisher die Länder im Auftrag des Bundes die Bundesautobahnen geplant, gebaut, betrieben, erhalten, anteilig finanziert und verwaltet, ist dafür ab 1. Januar 2021 allein der Bund zuständig. Die Aufgaben werden durch die neu gegründete Autobahn GmbH des Bundes und das Fernstraßenbundesamt übernommen.

Dieser über mehrere Jahre andauernde Kraftakt war nur durch eine außerordentlich hohe Leistungsbereitschaft, eine ausgeprägte Verlässlichkeit aller Beteiligten und eine funktionierende Arbeitsstruktur zu leisten, so Minister Hoff.

Nachdem das Grundgesetz im August 2017 entsprechend geändert wurde, wurde der Übergangsprozess mit verschiedenen Arbeitsgruppen und Gremien zwischen Ländern und Bund bzw. der Autobahn GmbH begleitet und vorangebracht und die Trennung von Eigentum an den Bundesautobahnen (Bund) und deren Verwaltung (Länder) aufgehoben.

Hierfür möchte ich allen Beteiligten im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft und im Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr meinen herzlichen Dank aussprechen, fügte Minister Hoff hinzu.

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Insgesamt 521 km Bundesautobahnen wurden bisher durch den Freistaat Thüringen verwaltet. Indem diese Aufgabe ab 1. Januar 2021 durch die Autobahn GmbH des Bundes übernommen wird, wechseln ca. 235 direkt und überwiegend mit Aufgaben an Bundesautobahnen betraute Bedienstete –  vorwiegend aus dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) – zur Autobahn GmbH. Die Aufgaben, die sie bisher beim Freistaat Thüringen erledigt haben, nehmen sie dann dort wahr. Zudem werden Sach- und Betriebsmittel sowie alle Verträge übertragen.

Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die die Thüringer Straßenbauverwaltung in Richtung Autobahn GmbH verlassen, wünsche ich alles Gute und viel Erfolg für ihre künftigen Aufgaben, so Minister Hoff.

Der Übergangsprozess ist vielschichtig. Nicht alle Voraussetzungen zum nahtlosen Weiterbetrieb – der so genannten „Tag-1-Bereitschaft“ – können durch die Autobahn GmbH zum 1. Januar 2021 garantiert werden. Deshalb haben sich die Länder, so auch der Freistaat Thüringen, bereit erklärt, für einen befristeten Übergangszeitraum Unterstützung zu leisten. So soll unter anderem IT-Infrastruktur bereitgestellt werden, etwa die Anbindung an das Landesdatennetz und die Möglichkeit, Fachanwendungen zu nutzen. Zudem hilft der Freistaat, Hard- und Software zu beschaffen und zu pflegen.

Darüber hinaus ist es auch in fachlicher Hinsicht notwendig, die Autobahn GmbH durch den Freistaat zu unterstützen. Etwa um Bauwerksprüfungen vorzunehmen, Projekte zu betreuen, Lichtzeichenanlagen zu betreiben, Archivflächen bereitzustellen oder um Verkehrsuntersuchungen und -zählungen vorzunehmen.

Andererseits unterstützt die Autobahn GmbH den Freistaat Thüringen vorübergehend bei der Überwachung von zwei Tunneln auf Bundesstraßen. Hintergrund ist, dass das gesamte Personal, das bisher die Tunnel im Freistaat überwacht hat, geschlossen auf die Autobahn GmbH übergeht und deshalb keine eigenen Kapazitäten im Freistaat mehr bestehen.