Diakonie Mitteldeutschland fordert Landesaufnahmeprogramme in Sachsen-Anhalt und Thüringen
Die Beratungsdienste in der Diakonie Mitteldeutschland bekommen täglich Anfragen von verzweifelten Menschen, deren Angehörige in Afghanistan bedroht sind. Sie sind auf der Suche nach einem Ausweg aus der lebensbedrohlichen Lage.
Zwei Wochen, nachdem der letzte Bundeswehr-Flieger das Land verlassen hat, fehlt es noch immer an Voraussetzungen zur Aufnahme besonders gefährdeter Afghaninnen und Afghanen.
Es geht jetzt darum, Menschenleben zu retten. Dafür braucht es Aufnahmeprogramme von Bund und Ländern, die unverzüglich aufzusetzen sind., sagt Oberkirchenrat Christoph Stolte, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Mitteldeutschland. Die künftige Landesregierung in Sachsen-Anhalt sollte Verantwortung übernehmen und ein Landesaufnahmeprogramm für afghanische Angehörige beschließen. Nur so ist der Nachzug von Angehörigen außerhalb der Kernfamilie möglich.
Fehler aus den bisherigen Programmen bezüglich unerfüllbarer Verpflichtungserklärungen dürfen sich nicht wiederholen.
Thüringen hat zwar durch ein Landesprogramm Aufnahmebereitschaft signalisiert, es kann aber nicht umgesetzt werden, weil Bundesinnenminister Horst Seehofer das notwendige Einvernehmen nicht erteilt hat. Diakoniechef Stolte:
Das ist ein Skandal! Die Bundesregierung entzieht sich ihrer Verantwortung für Schutzbedürftige, die aufgrund ihrer Unterstützung der westlichen Allianz im Afghanistan-Einsatz nun in Lebensgefahr sind.
Christoph Stolte setzt darauf, dass die Thüringer Landesregierung in ihrem Bemühen um ein Landesaufnahmeprogramm nicht nachlässt und in den im Landesprogramm formulierten Bedingungen nachbessert. Deutsche Botschaften sind für reguläre Visaverfahren für die Betroffenen kaum erreichbar. Ein Nachweis über die Sicherung aller Lebenshaltungskosten durch Verpflichtungsgebende in Deutschland setzt in dieser Ausnahmesituation die Hürden zu hoch.
In der jetzigen Situation in Afghanistan muss ein sofortiger und bedingungsloser Abschiebestopp für alle afghanischen Staatsangehörige in Deutschland gelten, deren Asylgründe bislang nicht anerkannt sind und die zur Ausreise aufgefordert wurden.
Wir schließen uns mit diesen Forderungen einem Appell von PRO ASYL vom 9. September 2021 an, den wir mitgezeichnet haben., so Diakoniechef Stolte.
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