Diezel: Verworrene Rechtslage muss nachhaltig geklärt werden

Landtagspräsidentin zu Fraktionsfinanzen

In den verbleibenden Monaten dieser Wahlperiode gilt es, für eine nachhaltige Klarstellung der viele Jahre lang umstrittenen Rechtslage zur Verwendung von Fraktionsmitteln zu sorgen, betonte gestern Landtagspräsidentin Birgit Diezel.

Diezel hat sich dieses Problems unmittelbar nach ihrem Amtsantritt im Dezember 2018 angenommen. Anlass waren die Feststellungen des Präsidenten des Thüringer Rechnungshofs zur Verwendung von Fraktionsmitteln in den Jahren 2005-2010, die er nach mehrjährigen Prüfungen getroffen hatte. Im Ergebnis der Prüfungen hatte er mehrere Fraktionen zur Rückzahlung unterschiedlich hoher Beträge an den Landeshaushalt aufgefordert. Gleichzeitig hatte er eingeräumt, dass die Rechtslage zur Verwendung von Fraktionsmitteln nicht hinreichend klar und daher eine normative Klarstellung empfehlenswert ist.

Die Einschätzung des Präsidenten des Rechnungshofs, dass die Rechtslage nicht hinreichend klar ist, wird, so Diezel, von allen Beteiligten, mithin den Fraktionen und mir, vorbehaltslos geteilt.

Angesichts dieser Einschätzung sei es allerdings befremdlich, dass der Präsident des Rechnungshofs ausschließlich auf seiner Sichtweise zur Verwendung von Fraktionsmitteln bestehe.

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Dies sei, so Diezel weiter, keine Grundlage zur Lösung möglicher Probleme aus der Vergangenheit und schon gar nicht ein solides Fundament für eine ordnungsgemäße Verwendung von Fraktionsmitteln in der Zukunft. In den bisherigen Gesprächen vertraten die Fraktionen nachdrücklich ihre eigene Rechtsauffassung und verwiesen auf die vorliegenden Testate der Wirtschaftsprüfer.

Die Empfehlung des Präsidenten des Rechnungshofs, eine Klarstellung der Rechtslage herbeizuführen, greife ich im Einvernehmen mit den Fraktionen gerne auf. Ein renommierter Rechtswissenschaftler wird in den nächsten Wochen Vorschläge unterbreiten, wie man das bestehende Regelwerk so optimieren kann, dass der Wille des Gesetzgebers klarer definiert wird, für welche Zwecke und in welchem Umfang Fraktionsmittel verwendet werden dürfen – selbstverständlich unter Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.

Dabei werde natürlich, so die Landtagspräsidentin, den verfassungsrechtlichen Vorgaben angemessen Rechnung getragen, wonach die Fraktionen eine unverzichtbare Rolle für das Funktionieren unserer parlamentarischen Demokratie spielen.

Abschließend betont die Landtagspräsidentin ihre ausdrückliche Bereitschaft, den Präsidenten des Rechnungshofs in einen von Sachlichkeit und Konstruktivität geprägten Diskurs zur allseits gewünschten Klarstellung der bislang unbefriedigenden Rechtslage zur Verwendung von Fraktionsmitteln einzubeziehen.

Ich bin entschlossen und zugleich zuversichtlich, dass es bei einem konstruktiven Zusammenwirken aller, die für unsere Demokratie Verantwortung tragen wollen, gelingen wird, sowohl Fragen aus der Vergangenheit einer vernünftigen Lösung zuzuführen als auch klare Verhältnisse für das Wirken zukünftiger Parlamentarier zu schaffen.

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