Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik zur Wahl des 9. Europäischen Parlaments

Der Landeswahlleiter Günter Krombholz informiert: Zur Europawahl am 26. Mai 2019 wird wie zu den vergangenen Europawahlen auch wieder eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt.

Die repräsentative Wahlstatistik ermöglicht eine Analyse des Wahlverhaltens nach Geschlecht und altersspezifischen Kriterien (sechs Altersgruppen) sowie der Struktur der Wähler und Nichtwähler, ohne dass das Abstimmverhalten des einzelnen Wählers nachvollzogen werden kann. Nur durch die Schlüsse aus der repräsentativen Wahlstatistik kann ein zuverlässiges Bild der politischen Partizipation der Wählerschaft gewonnen werden und somit besteht ein großes öffentliches Interesse an den Ergebnissen, so der Landeswahlleiter Günter Krombholz.

Diese Statistik ist bundesweit durch das Wahlstatistikgesetz geregelt. Es enthält insbesondere eingehende Verfahrensregelungen zum Schutz des Wahlgeheimnisses.

Die repräsentative Wahlstatistik wird – wie der Name schon sagt – nicht in allen Wahlbezirken durchgeführt. Vielmehr wurden in Thüringen 67 Urnenwahlbezirke und 18 Briefwahlbezirke als Stichprobe mit Hilfe eines mathematisch-statistischen Verfahrens zufällig ausgewählt. In diesen Wahlbezirken werden Stimmzettel mit Unterscheidungsaufdruck für Frauen und Männer nach Altersgruppen verwendet. Die 12 unterschiedlichen Aufdrucke sind auf dem Stimmzettel in der linken oberen Ecke enthalten. Diese lauten:
A. männlich, divers, oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1995 bis 2001
B. männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1985 bis 1994
C. männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1975 bis 1984
D. männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1960 bis 1974
E. männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1950 bis 1959
F. männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1949 und früher
G. weiblich, geboren 1995 bis 2001
H. weiblich, geboren 1985 bis 1994
I. weiblich, geboren 1975 bis 1984
K. weiblich, geboren 1960 bis 1974
L. weiblich, geboren 1950 bis 1959
M. weiblich, geboren 1949 und früherer

Bei der Ausgabe der Stimmzettel im Wahllokal bzw. mit den Briefwahlunterlagen erhält der Wähler den seiner Altersgruppe entsprechenden Stimmzettel.

Die Auszählung im Wahllokal/Briefwahllokal verläuft aber so wie in allen anderen Wahllokalen auch. Der Unterscheidungsaufdruck wird durch den Wahlvorstand dabei nicht berücksichtigt. Die Sonderauswertung der repräsentativen Wahlstatistik erfolgt erst nach dem 26. Mai 2019 im Thüringer Landesamt für Statistik und wird schnellstmöglich veröffentlicht. Kein Wähler muss also eine Verletzung des Wahlgeheimnisses befürchten, so der Landeswahlleiter Günter Krombholz.