Eingriff in die Selbstverwaltung

Erklärung des Vorstandes der KV Thüringen zum Terminservice- und Versorgungsgesetz

Zu dem am 14. März vom Bundestag beschlossenen Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) erklärt der Vorstand der KV Thüringen:

Wir kritisieren nachdrücklich die mit dem Gesetz verbundenen Eingriffe der Politik in die ärztliche Selbstverwaltung. Damit meinen wir zum einen die starren Vorgaben für so genannte offene Sprechstunden in den Praxen für Patienten ohne Überweisung. Diese widersprechen einer sinnvollen Patientensteuerung nach dem Prinzip, dass vorrangig die Patienten behandelt werden, die das aus gesundheitlichen Gründen benötigen, und nicht die, die am lautesten danach verlangen. Zum anderen meinen wir die in der öffentlichen Debatte bisher kaum beachtete Stärkung der Rolle des Bundesversicherungsamtes. Diese Regelung des TSVG schränkt die Möglichkeiten der Ärzte und Kassen ein, gemeinsam regional passgenaue Versorgungslösungen für die Patienten zu schaffen.

Positiv bewerten wir, dass der Bundestag mit dem TSVG erstmals eingesteht, dass für mehr ärztliche Leistungen auch mehr Geld zur Verfügung gestellt werden muss. Deshalb begrüßen wir die im Gesetz enthaltenen Vergütungsanreize für Mehrleistungen, ebenso wie die engeren zeitlichen Vorgaben für Regressforderungen der Kassen gegenüber Ärzten. Da diese Regelungen im Ergebnis eines Dialogs zwischen Politik und Ärzten ins Gesetz gekommen sind, möchten wir an dieser Stelle allen Thüringer Ärzten und Psychotherapeuten danken, die in den vergangenen Monaten das Gespräch mit der Politik gesucht haben. Es bleibt bei unserer gemeinsamen Forderung, dass alle zur Versorgung der gesetzlich versicherten Patienten notwendigen Leistungen vollständig von den Kassen bezahlt werden müssen. An diesem Ziel wird die KV Thüringen festhalten.

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