Einigung mit dem Haus Sachsen-Weimar und Eisenach erscheint realistisch

Das Verwaltungsgericht Gera hat am 23.10.2002 auf gemeinsamen Antrag des Hauses Sachsen-Weimar und Eisenach und des Freistaats Thüringen das Ruhen des Verfahrens in dem Rechtsstreit um das Goethe-Schiller-Archiv angeordnet. Der Freistaat vertritt zugleich die Stiftung Weimarer Klassik.

Seit Dezember 1999 ist der Freistaat, der durch Staatssekretär Dr. Jürgen Aretz als Verhandlungsführer vertreten wird, in Gesprächen mit dem Haus Sachsen-Weimar und Eisenach. Ziel ist es, eine gütliche Einigung bezüglich der geltend gemachten Restitutionsansprüche zu erreichen. Diese Gespräche waren in den letzten Monaten nach umfangreichen Vorarbeiten sehr intensiviert worden. Dies geschah auch unabhängig von dem vom Verwaltungsgericht Gera festgesetzten Termin am 24.10.; beide Parteien streben eine Vergleichslösung bezüglich sämtlicher im Freistaat geltend gemachten Ansprüche des Hauses Sachsen-Weimar und Eisenach an. Im vergangenen Jahr gelang dies umfassend im Fall Sachsen-Coburg und Gotha.

„Wir waren einer gütlichen Einigung noch nicht so nahe wie heute. Ich hoffe, dass die erzielten Eckwerte für eine gütliche Einigung sich in den Detailverhandlungen der nächsten Wochen als tragfähig erweisen werden und eine einvernehmliche Lösung erreicht wird. Wir haben große Schwierigkeiten überwunden und ich bin durchaus zuversichtlich. Aber es bedarf noch mancher Überzeugungsarbeit», so Staatssekretär Dr. Jürgen Aretz.

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