Endlich: „Moped mit 15“ in ganz Deutschland dauerhaft möglich

Bildquelle: Werbeagentur Frank Bode | www.werbe-bo.de

Mit der Herabsenkung des Mindestalters für die Fahrerlaubnisklasse AM auf 15 Jahre wird nun bundesweit gültig, was in Thüringen schon im Mai 2013 eingeführt wurde. ‚Moped mit 15‘ verbessert die Mobilität für junge Menschen insbesondere in den ländlichen Räumen. Außerdem haben die Fahrschulen Planungssicherheit und die Jugendlichen können sich darauf verlassen, dass sie weiterhin dieses Angebot nutzen können, sagt Thüringens Verkehrsminister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff.

Hintergrund:
Am 28.07.2021 wird das Mindestalter für die Moped-Fahrerlaubnisklasse AM bundesweit von 16 auf 15 Jahre abgesenkt. Die Rechtsänderung ist auf einen VMK-Beschluss vom 14./15.10.2020 zurückzuführen. Für die Thüringer:innen bedeutet dies, dass sie ab dem 28.07.2021 im gesamten Bundesgebiet mit 15 Jahren Moped fahren können. Die bisherige Beschränkung auf jene Bundesländer, die ebenso ‚Moped mit 15‘ per Landesverordnung eingeführt hatten, entfällt. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Klasse AM damit bundesweit gültig.

Thüringen ist bei diesem Thema Vorreiter aufgrund eines Modellversuchs, der mit den Ländern Sachsen und Sachsen-Anhalt im Jahr 2013 gestartet wurde.

Die Beliebtheit von Moped mit 15 ist – wie in den letzten Jahren – sehr hoch, wie die Anzahl der Fahrerlaubniserteilungen zeigt:

Erfreulich ist auch, dass die Teilnehmer:innen am ‚Moped mit 15‘ laut TMIK weiterhin keine in der aktuellen Unfallstatistik auffällige Gruppe darstellen.

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