Erste Schadensbilanz des Neujahr-Hochwassers

Nach einer ersten vorläufigen Bilanz beziffert das Thüringer Innenministerium die Schadenshöhe des Neujahr-Hochwassers im Freistaat mit rund 11 Millionen Euro. Zwei Drittel der angegebenen Schäden sind im kommunalen und landwirtschaftlichen Bereich entstanden. Hinzu kommen die durch das Umweltministerium vorläufig erhobenen Schäden an Gewässern in Höhe von rund 8,9 Millionen Euro. Die Angaben beruhen auf Schadensmitteilungen der von Hochwasser betroffenen Bürger, der Landkreise und Städte.

Das Thüringer Innenministerium weist darauf hin, dass eine Prüfung der Schadensmeldungen noch nicht stattgefunden hat. Aus den Angaben geht auch nicht hervor, inwieweit Leistungen Dritter (z. B. Versicherungen) zum Tragen kommen und ob es sich um existenzgefährdende Schäden handelt.

Über die Hälfte aller gemeldeten Schäden entfallen auf die vom Hochwasser am stärksten betroffenen Landkreise Kyffhäuserkreis und Sömmerda, wobei es sich im Kyffhäuserkreis vorwiegend um Schäden im landwirtschaftlichen Bereich und in Sömmerda in erster Linie um Schäden an kommunalen Einrichtungen handelt. Die höchste Anzahl von Einzelmeldungen betreffen den Wartburgkreis, den Kyffhäuserkreis und den Landkreis Nordhausen.

Die vorläufige Erhebung des Schadensumfangs ist erforderlich, um die Voraussetzungen für die Anerkennung des Schadensereignisses zu prüfen. Nach der Verwaltungsvorschrift über die Gewährung staatlicher Finanzhilfen bei Elementarschäden können nach Feststellung eines solchen Schadensereignisses Betroffenen in außergewöhnlichen Notlagen Beihilfen gewährt werden. Hierzu werden bei den Landratsämtern Schadenskommissionen gebildet, die die Einzelanträge der jeweils Betroffenen prüfen. Exakte Berechnungen der Gesamtschadenshöhe werden nach Prüfung der Angaben voraussichtlich bis Ende März vorliegen.

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