Ruhezeiten der Lkw-Fahrer

Falsche Pressemeldungen: Lkw-Fahrer können Ihre tägliche Ruhezeit sehr wohl im Fahrzeug verbringen

Der EU-Verkehrsministerrat hat am 3. Dezember 2018 einige Beschlüsse zum EU-Mobility­Package getroffen. Dabei wurde beschlossen. dass die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbracht werden darf. Das heißt, dass der Kraftfahrer seine tägliche Ruhezeit und seine verkürzte wöchentliche Ruhezeit sehr wohl im Fahrerhaus verbringen darf, insofern die Kabine mit einem Bett ausgestattet ist.

Weiterhin sollen künftig zwei verkürzte wöchentliche Ruhezeiten nacheinander möglich sein, so dass mindestens dreiwöchige Rundläufe möglich sind.

Hintergrund dieser Verschärfung ist ein EU-Urteil und der Schutz der meist osteuropäischen Fahrer, dass sie nicht, wie bisher, teilweise 6 Monate von zu Hause entfernt sind.

Eigentlich ist diese Regelung, dass die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbracht werden darf, schon in vielen westeuropäischen EU-Staaten Gesetz, allerdings wird es bei uns in Deutschland so gut wie gar nicht kontrolliert. Somit hält sich auch kein osteuropäischer Unternehmer daran.

Wir brauchen keine Gesetze, wenn sie nicht kontrolliert werden.

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