Fast 214 Millionen Euro Agrarzahlungen werden noch vor Jahresende ausgezahlt

Diese Woche hat die Agrarverwaltung bereits ca. 21 Millionen Euro Ausgleichszulage an knapp 2.200 Landwirtschaftsbetriebe überwiesen, die naturbedingt schwierige, aber ökologisch wertvolle Gebiete umweltschonend bewirtschaften, informiert Thüringens Agrarministerin Susanna Karawanskij. Vor Silvester werden insgesamt 193,3 Millionen Euro Direktzahlungen an 4015 Thüringer Agrarbetriebe ausgezahlt.

Die Direktzahlungen (DZ) sollen am 29. Dezember 2022 überwiesen werden.

Damit sind die Zahlungen für benachteiligte Gebiete (AGZ) und spezifische Gebiete (SPG) in Thüringen getätigt. Der Erstattungsbetrag aus der Krisenreserve wird an die betreffenden Betriebe im ersten Quartal 2023 weitergereicht.

Durch die Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik ist die Landwirtschaft mit vielen neuen Regelungen konfrontiert. Zudem ergeben sich für die Landwirtschaftsbetriebe infolge des Krieges in der Ukraine erschwerte Bedingungen. Da ist finanzielle Planungssicherheit für das nächste Anbaujahr besonders kostbar, sagt die Agrarministerin.

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Die Agrarbetriebe müssen zahlreiche Auflagen erfüllen, um die 193,3 Millionen Euro Direktzahlungen zu erhalten. Sie bewahren u.a. sogenannte ökologische Vorrangflächen und setzen andere Umwelt-, Naturschutz- bzw. Tierschutzauflagen um.

Von der Ausgleichszulage profitieren Agrarbetriebe, die Felder oder Grünland in naturbedingt ungünstigen Lagen bewirtschaften und deshalb nur geringere Erträge erzielen können. Diese Gebiete haben einen hohen Anteil an ökologisch und ökonomisch wertvollem Grünland, das als Weidefläche und Futterquelle für Nutzvieh dient. Dauergrünland gilt als eines der artenreichsten Biotopformen. Ohne die Ausgleichszulage bestünde eine erhöhte Gefahr, dass die betroffenen Flächen brachfallen, verwildern und verbuschen.

Mit der Bewirtschaftung der benachteiligten Gebiete erhalten Agrarbetriebe unsere Kulturlandschaften, unterstützen eine umweltfreundliche Bewirtschaftung und tragen zum Artenschutz bei, so die Ministerin.

Die neuen technischen Standards – z. B die satellitenbasierte Flächenüberwachung – bringen in der Anlaufphase mit sich, dass einige Flächen bei der Dezemberzahlung unberücksichtigt bleiben werden. Es wird jedoch Nachzahlungen für diese Flächen geben, wenn später deren Beihilfefähigkeit festgestellt wird. Diese besonderen Fälle werden von Amts wegen zu Beginn des neuen Jahres neu aufgenommen. Liegen dann positive Ergebnisse vor, werden die Gelder nachgezahlt.