Fördermittel für energetische Modernisierung

Für Wohnungseigentürmer ist es finanziell sehr attraktiv, Fördermittel für eine energetische Modernisierung zu beantragen. Die Fördermittel der KfW oder des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können als Zuschüsse oder verbilligte Darlehen gewährt werden. Je nach Umfang der Modernisierungen betragen die Zuschüsse zwischen 10 und 30 Prozent der Kosten für die Maßnahmen. Verschiedene Bereiche des Hauses oder der Wohnung können energetisch modernisiert werden: Wärmedämmung von Wänden und/oder dem Dach, Austausch von Fenstern, Optimierung der Heizung sowie Einbau von Lüftungstechnik. Dabei kann sich die energetische Modernisierung auf das ganze Haus oder nur einzelne Eigentumswohnungen beziehen. In beiden Fällen profitiert der Wohnungseigentümer von den Förderprogrammen der KfW. Zusätzlich stehen in Thüringen für bestimmte Einkommensempfänger noch ein Modernisierungsdarlehen bzw. ein Sanierungsbonus zur Verfügung.

In 6 Schritten zur Förderung

1. Lassen Sie sich von einem unabhängigen Energieberater zu Ihren Modernisierungsmöglichkeiten und Förderoptionen beraten. Dank der Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kostet eine Energieberatung der Verbraucherzentrale nur 5 Euro. Weitere Details und Beratungsangebote finden Sie unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de

2. Alle baulichen Maßnahmen bei Wohnungseigentum müssen in der Wohnungs-Eigentümergemeinschaft (WEG) abgestimmt werden. Auch bei Maßnahmen, die nur eine Wohnung betreffen, kann Gemeinschaftseigentum berührt sein wie z. B. bei einer Etagenheizung, die an einen gemeinsamen Schornstein angeschlossen ist.

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3. Zur Beantragung der KfW-Förderungen benötigen Sie zwingend einen Sachverständigen. Dieser übernimmt die energetische Fachplanung und Baubegleitung sowie die Bestätigung der Einhaltung der Förderbedingungen. Sachverständige für die KfW-Förderprogramme finden Sie unter energie-effizienz-experten.de

4. Zuschüsse beantragen Sie online im KfW-Zuschussportal. Falls sich Modernisierungen auf das Gemeinschaftseigentum beziehen, kann die Hausverwaltung stellvertretend für alle Eigentümer den Antrag stellen.

5. Kredite werden bei Banken und Sparkassen beantragt. Bei Krediten kann die WEG den Antrag als Verband stellen. In den Bundesländern Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Saarland und Schleswig-Holstein werden Kredite für WEG durch Landesbürgschaften abgesichert. Dadurch wird der Zugang zu KfW-Krediten erheblich erleichtert.

6. Das BAFA fördert mit einem Zuschuss Maßnahmen zur Optimierung der Heizungsanlage. Dazu gehören der Austausch stromfressender Pumpen, der so genannte hydraulische Abgleich sowie zahlreiche weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Die Höhe des Zuschusses beträgt 30 Prozent der Nettoinvestition.

Termine für eine Energieberatung bei der Verbraucherzentrale können kostenfrei unter Tel. 0800 – 809 802 400 vereinbart werden. In Eisenach findet die Beratung im Bürgerbüro am Markt 22 statt. Eine Terminvereinbarung für Eisenach ist auch möglich unter 03691 670800. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

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