Fördersätze für Waldbesitzende werden angehoben und entbürokratisiert

Am 29. August 2023 tritt die neugefasste „Thüringer Richtlinie zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen“ in Kraft. Mit dem novellierten Förderangebot reagiert die Landesregierung auf aktuelle Entwicklungen beim Waldzustand. So werden Fördersätze für die naturnahe Wiederbewaldung erhöht, der Waldbrandschutz verstärkt und Antragsverfahren vereinfacht.

Der Klimawandel verläuft dynamisch und ihm ist nicht mit starren Instrumenten beizukommen. Wir passen die zahlreichen Maßnahmen unseres ,Aktionsplans Wald 2030ff‘ dementsprechend regelmäßig an, um die schwierige Situation im Wald meistern zu können, sagt Ministerin Susanna Karawanskij.

Die „Thüringer Richtlinie zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen“ deckt ein breites Spektrum an Förderangeboten für Forstbetriebe und Waldbesitzende in Thüringen ab. 

Ab 29. August gelten höhere Fördersätze für Vorhaben der „Naturnahen Waldbewirtschaftung“ wie Wiederaufforstung und Pflege sowie für bestimmte Fördermaßnahmen zur „Bewältigung von Extremwetterereignissen“. So werden zum Beispiel die Förderung für die Pflanzung um 50 % angehoben.

Wir müssen die Waldbesitzenden dabei unterstützen, Schadflächen mit klimastabilen Laubbäumen artenreich wiederaufzuforsten. Die stark gestiegenen Preise für Saatgut und Setzlinge verlangen höhere Fördersätze, damit die Wiederbewaldung nicht ins Stocken gerät, so die Ministerin. 

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Mit der novellierten Richtlinie werden künftig auch Löschwasserstellen gefördert, die außerhalb von Gebieten mit mittleren Waldbrandrisiko liegen.

Wir haben in diesem Jahr gesehen, dass das Waldbrandrisiko in Thüringen steigt und wir die Brandvorsorge weiter verbessern müssen. Mit erweiterten Förderung werden wir dieser Verantwortung gerecht, so Karawanskij. 

Damit die Förderung einfacher beantragt und schneller bewilligt werden kann, wurde das Verfahren vereinfacht. Mittels des digitalen ON-LIKA 2.0 Verfahrens prüfen künftig die Forstämter die angegebenen Eigentumsverhältnisse der Waldflächen. Antragsstellende müssen nun keine umfangreichen Papierkopien der Grundbuchauszüge vorlegen. 
Zudem wurde bei der Maßnahme „Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse“ die „De-minimis“-Beschränkungen aufgehoben. Mit dem Wegfall dieses förderrechtlichen Schwellenwerts wird das Antragsverfahren entbürokratisiert.

Erstmals wird es auch Online-Antragsverfahren, z. B. für die Bodenschutzkalkung geben. Nach dem Online-Zugangsgesetz (OZG) des Bundes sind durch die Länder verpflichtend alle Verwaltungsleistungen für Bürger:innen und Unternehmen online zur Verfügung zu stellen. Das schließt die Förderverfahren mit ein. Das Online-Antragsverfahren für die Forstfördermaßnahmen wird schrittweise erfolgen und mit entsprechenden Schulungsangeboten begleitet.  

Die Förderrichtlinie setzt zahlreiche forstliche EU- und GAK-Förderangebote um. Das betrifft Vorhaben zur Bewältigung von Extremwettereignissen, die Wiederaufforstung der Schadflächen, die Walderschließung durch Forstwegebau, Bodenschutzkalkungen bis zu speziellen Naturschutzmaßnahmen im Wald. Im Jahr 2023 stehen dafür 18,2 Mio. Euro bereit, was mehr als 70 % der gesamten Förderförderung ausmacht.

Für Fragen zur novellierten Förderrichtlinie stehen die Bediensteten der Thüringer Forstämter den Waldbesitzenden als Ansprechpartner zur Verfügung.

Hintergrund: Die Landesregierung hat im August 2019 frühzeitig auf die komplexen Waldschäden reagiert und einen Aktionsplan Wald 2030ff „Grünes Herz Thüringen“ beschlossen. Der Aktionsplan Wald formuliert ein langfristig wirksames Bündel an Maßnahmen, um den Wald im Klimawandel für die kommenden Generationen zukunftssicher zu entwickeln. Zwischen 2018 und 2030 sind 500 Mio. Euro eingeplant, um die Maßnahmen des Aktionsplans Wald 2030ff umzusetzen.

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