Forstministerin begrüßt Steuererleichterung für Waldbesitzer nach Sturmschäden

Symbolbild

Bildquelle: Werbeagentur Frank Bode | www.werbe-bo.de

Thüringens Waldbesitzer, deren Flächen vom Sturmtief Friederike am 18. Januar in Mitleidenschaft gezogen worden, erhalten steuerliche Erleichterung. Laut Thüringer Finanzministerin gehören zu den wichtigsten Möglichkeiten dieser Hilfsmaßnahmen die Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer, die Stundung fälliger Steuern des Bundes und des Landes, die bis zum 31. Mai 2018 beantragt werden können sowie der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge. Dies ist in einem neuen Erlass geregelt.

Ich begrüße diese Bereitschaft des Thüringer Finanzministeriums. Damit wurden die Belange des Forstministeriums sowie des Waldbesitzerverbandes gehört, sagt Thüringens Forstministerin Birgit.

Bei einem Besuch in einem geschädigten Wald verschaffte sich die Ministerin im Januar einen Eindruck von den Schäden.

Hier wurde deutlich, dass die Waldeigentümer dringende Unterstützung brauchen, so die Ministerin weiter.

Das Sturmtief Friederike sorgte in Thüringen fast landesweit für Schäden. Geschätzt 250.000 Festmetern Schadholzanfall im Landeswald und weiteren 250.000 Festmetern im Privat- und Körperschaftswald im Gesamtwert von rund 35 Mio. Euro waren zu verzeichnen.

Die Aufarbeitung von Sturmholz ist besonders risikoreich, da das Holz unter Spannung steht und die davon  ausgehenden Gefahren mitunter schwer erkennbar sind.

Ich appelliere an alle, die in der Waldarbeit tätig sind, besonders vorsichtig und umsichtig zu arbeiten. Der Schutz der Gesundheit muss immer Vorrang haben, sagte Forstministerin Keller.

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