Freistaat bildet Straßenwärter*innen für Bund aus

Land schließt Kooperationsvereinbarung mit Autobahn GmbH

Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat heute eine Kooperationsvereinbarung zur Ausbildung von Straßenwärterinnen und Straßenwärtern mit der „Die Autobahn GmbH des Bundes“ abgeschlossen. Bis zu 10 Auszubildende sollen zum Ausbildungsbeginn am 1. August 2020 durch die Autobahn GmbH eingestellt werden.

Die Ausbildung wird jedoch der Freistaat Thüringen betreuen, da die GmbH vor 2021 über keinen eigenen laufenden Betrieb verfügt. Damit sichern wir die nötige Fachkräfteausbildung und tragen zu einem guten Übergang bei, bis der Bund die Verantwortung für Planung, Bau und Betrieb der Autobahnen übernimmt, sagte der Infrastrukturminister Benjamin-Immanuel Hoff zur Vertragsunterzeichnung in Berlin.

Zum 1. Januar 2021 geht die Zuständigkeit für die Planung, den Bau, den Betrieb, die Erhaltung, die Finanzierung und die vermögensmäßige Verwaltung der Bundesautobahnen auf den Bund über. Parallel zur Übertragung der Aufgaben ist der Übergang der bisher mit diesen Aufgaben in den Ländern betrauten Bediensteten auf die Autobahn GmbH vorgesehen. In Thüringen sind ca. 255 Bedienstete betroffen.

Um eine Ausbildung von Straßenwärterinnen und Straßenwärtern weiterhin sicherzustellen, sollen zum Ausbildungsbeginn am 1. August 2020 bis zu zehn Auszubildende durch die Autobahn GmbH eingestellt und – mangels eigenem laufenden Betrieb vor dem 1. Januar 2021 bei der GmbH – vom Freistaat Thüringen betreut werden. Im vorliegenden Ausbildungskooperationsvertrag zwischen Freistaat Thüringen und der GmbH werden die Rechte und Pflichten der Partner vereinbart sowie die Verantwortlichkeiten, Kostenübernahme, Laufzeit (bis 31. Dezember 2020).