Freistaat fördert Stärkung der Nahversorgung in ländlichen Räumen

Heute stellte das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft eine mit 4 Millionen Euro untersetzte Förderrichtlinie zur Stärkung der Nahversorgung in ländlichen Räumen vor. Der Thüringer Landtag hatte die entsprechenden Mittel zur Etablierung von 24-Stunden-Dorfläden im Landeshaushalt für das Jahr 2021 verankert.

Mit der Richtlinie erweitern wir die zahlreich bestehenden Fördermöglichkeiten der Integrierten Ländlichen Entwicklung zur Sicherung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen. Die Schaffung von wohnortnahen Versorgungspunkten, die rund um die Uhr zugänglich und eigenständig von Bürgerinnen und Bürgern nutzbar sind, trägt damit auch zur Gewährleistung von gleichwertigen Lebensverhältnissen in allen Landesteilen Thüringens bei, sagte der für Dorfentwicklung und ländliche Räume zuständige Staatssekretär Torsten Weil im Rahmen einer virtuellen Informationsveranstaltung.

Das Förderprogramm „24-Stunden-Dorfläden“ wird am 27. April 2021 in Kraft treten und sich den Vorgaben des Haushaltsgesetzgebers entsprechend auf das Jahr 2021 beziehen. Es ermöglicht neue, kleinflächige Nahversorgungseinrichtungen zu schaffen oder bestehende Einrichtungen zum Zweck der 24-Stunden-Nutzbarkeit zu erweitern. Es können z. B.  bestehende Dorf- oder Hofläden Verkaufsautomaten, Abholstationen oder Selbstbezahlungssysteme installiert werden. Neu zu schaffende 24h-Stunden-Märkte sollen bewusst eine breite Produktpalette anbieten, um effektiv zur wohnortnahen Grundversorgung beizutragen.

Die Fördersätze belaufen sich je nach Antragssteller auf 40 – 60 %, maximal aber auf 200.000 Euro absolut. Finanzschwache Kommunen können von einer Erhöhung um 20 % profitieren.  Antragsberechtigt sind neben kommunalen Gebietskörperschaften auch natürliche Personen und Personengesellschaften, Vereine und Verbände sowie Kleinst- und Kleinunternehmer.

Wir möchten mit der Richtlinie besonders auch die regionale Wertschöpfung und die Produkte aus dem Freistaat in den Mittelpunkt rücken. Damit sichern wir die hohe Güte der angebotenen Erzeugnisse, gewährleisten kurze Transportwege und tragen dem Klimaschutz Rechnung. Wer also mindestens 20 % seines Gesamtsortiments mit Produkten bestückt, die das Thüringer Qualitätszeichen (TQZ) tragen, profitiert von einer zusätzlichen 5% höheren Förderung und kann somit den Maximalsatz erreichen, erläutert Weil.

Betreut wird das Förderverfahren über die Zweigstelle Stadtroda des Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum. Die Richtlinie und alle nötigen Unterlagen sind auf dessen Webseite unter https://tlllr.thueringen.de/landentwicklung abrufbar.

Die Antragsfrist endet am 31. Mai 2021.