Fünf Jahre Cannabis-Gesetz

Rückläufige Antragszahlen in Thüringen

Die BARMER hat seit Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes von März 2017 bis Ende des vergangenen Jahres in Thüringen 504 Anträge auf cannabishaltige Arzneimittel erhalten. Davon wurden 374 Anträge, also etwa 74 Prozent, bewilligt. Die Zahl der abgelehnten Anträge beläuft sich auf 130. Im Verlauf der Jahre sind die Fallzahlen sowohl in Thüringen als auch bundesweit rückläufig. Das geht aus einer aktuellen Analyse der BARMER anlässlich des fünfjährigen Bestehens des Cannabis-Gesetzes hervor. Im Jahr 2018 gab es demnach 117 Anträge, in den Folgejahren ging ihre Zahl von 120 (2019) bis auf 96 (2020) zurück. Im Jahr 2021 hat es bei der BARMER in Thüringen 101 Anträge auf cannabishaltige Arzneimittel gegeben.

Der Hype um Cannabis scheint vorbei. Es wird gezielt eingesetzt. In einem therapeutischen Gesamtkonzept kann Cannabis bei Schwerkranken sinnvoller Teil der Behandlung sein. Aber es ist eben kein Allheilmittel und als Schmerzmittel allein unzureichend, sagt Birgit Dziuk, Landesgeschäftsführerin der BARMER in Thüringen.

Auch in Zukunft seien weitere Studien erforderlich, um die komplexen Wirkmechanismen von Cannabis noch besser zu verstehen und diese in individuelle Behandlungskonzepte zu integrieren. Neben Schmerzen seien Spastiken etwa bei Multipler Sklerose sowie Übelkeit und Erbrechen im Zusammenhang mit Krebsbehandlungen ein häufiges Einsatzgebiet von Cannabis.

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In Sachsen die wenigsten Anträge
Wie aus der BARMER-Analyse weiter hervorgeht, liegt mit Blick auf die vergangenen knapp fünf Jahre in Thüringen die Rate der gestellten Anträge bei 251 je 100.000 Personen. Am geringsten war die Rate in Sachsen mit 198 je 100.000 Personen. Vergleichsweise viele Beantragungen erfolgten im Saarland, in Bayern und Berlin, mit 410 beziehungsweise 394 und 355 je 100.000 BARMER-Versicherten.

Einsatz von Cannabisblüten bedarf Erfahrung
Laut der Analyse bekamen BARMER-Versicherte in Thüringen seit März 2017 bis November 2021 fast 3.740 Verordnungen (Bund: 174.000) cannabishaltiger Präparate im Wert von etwa 1,6 Millionen Euro (Bund: 87 Millionen Euro). Darunter waren etwa 260 Verordnungen unverarbeiteter Cannabisblüten.

Für den Einsatz von Cannabisblüten brauchen sowohl die behandelnden Ärztinnen und Ärzte als auch die Patientinnen und Patienten Erfahrung. Sie sind schwer dosierbar, die Wirkung ist nicht ohne Weiteres steuerbar. Zudem ist die übliche Anwendung als Inhalation mit Hilfe von Vaporisatoren für die Patientinnen und Patienten aufwendig, so BARMER-Landeschefin Birgit Dziuk.

Von einer Anwendung als Tee sei abzuraten, da der Übertritt der Wirkstoffe in das Wasser sehr variabel sei, insbesondere bei falscher Zubereitung. Die Cannabisblüten müssten 15 Minuten am Sieden gehalten werden. Leichter dosier- und anwendbar als Cannabisblüten seien flüssige Cannabisextrakte zum Einnehmen, ein Mundspray oder der isolierte Cannabiswirkstoff Dronabinol in Form von Kapseln oder Tropfen zum Einnehmen.

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