Gemeinsam für attraktiveren und sicheren Radverkehr in Thüringen

„Arbeitskreis Thüringer Radverkehr“ gegründet

Wir wollen die Radverkehrsinfrastruktur in der Fläche systematisch verbessern und die Verkehrssicherheit vor allem der schwächeren Verkehrsteilnehmenden erhöhen. Zusammen mit Partner:innen wird uns das besser gelingen. Deshalb haben wir mit dem ADFC die Gründung des ‚Arbeitskreises Thüringer Radverkehr‘ auf den Weg gebracht. Aus dem Arbeitskreis erhoffen wir uns wertvolle Impulse, durch die unsere Förderung des Radverkehrs in Thüringen noch wirksamer und erfolgreicher sein wird, sagt Staatssekretärin Susanna Karawanskij.

Auf Vorschlag des Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft sowie des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs Thüringen hat sich am 8. Juni 2021 der „Arbeitskreis Thüringer Radverkehr“ konstituiert. Diesem gehören künftig auch die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen in Thüringen, das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft sowie die Thüringer Tourismus GmbH an. Der „Arbeitskreis Thüringer Radverkehr“ wird sich aktiv dafür einsetzen, die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes 2.0 für den Freistaat Thüringen voranzubringen.

Statement Staatssekretärin Susanna Karawanskij Arbeitskreis Radverkehr:

Hintergrund:
Die Thüringer Landesregierung hat sich im Radverkehrskonzept 2.0 von 2018 das Ziel gesetzt, den Radverkehrsanteil bis 2030 auf 15 Prozent zu steigern. 2017 betrug der Radverkehrsanteil in Thüringern 7 Prozent. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden in insgesamt neun Handlungsfeldern Maßnahmen vorgeschlagen.

Die Mitglieder des „Arbeitskreises Thüringer Radverkehr“ sind Akteur:innen aus der Interessenvertretung für Radverkehr, der Landes- und Kommunalverwaltung sowie dem Radtourismus. Für besondere fachliche oder fachübergreifende Themen werden weitere Institutionen hinzugeladen. Die Mitglieder des Arbeitskreises werden sich regelmäßig zu wichtigen anstehenden Maßnahmen abstimmen und deren Umsetzung begleiten. Hierzu gehören u. a. die Förderung von kommunalen Vorhaben der Radverkehrsinfrastruktur, der Radwegebau an Bundes- und Landesstraßen sowie die Qualitätssicherung der touristischen Radrouten.

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