Geschlechtsspezifische Lohnlücke zwischen Frauen und Männern in Thüringen am geringsten

Im Jahr 2018 war der prozentuelle Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern in Thüringen – der sogenannte unbereinigte Gender Pay Gap – mit 6,3 Prozent so gering wie in keinem anderen Bundesland.

Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik erzielten Frauen in Thüringen einen durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von 15,62 Euro (+6,1 Prozent zum Vorjahr), während der durchschnittliche Bruttostundenverdienst von Thüringer Männern bei 16,67 Euro (+6,8 Prozent zum Jahr 2017) lag.

Der unbereinigte Gender Pay Gap berücksichtigt strukturbedingte Unterschiede zwischen den Geschlechtsgruppen, wie unterschiedliche Berufe, Branchen, Arbeitszeitmodelle, Beschäftigungsumfang, Bildungsstand oder Zugang zu Führungspositionen. Betrachtet man unterschiedliche berufliche Ausbildungsabschlüsse lag der größte geschlechtsspezifische Verdienstunterschied von 13,2 Prozent bei den Abschlüssen „Meister-, Techniker-, Fachschulabschluss“ sowie gefolgt von 13,0 Prozent bei „Diplom, Magister, Master, Staatsexamen“. Der nächstgrößte Verdienstunterschied von 11,1 Prozent betraf die Bachelorabsolventen.

Langfristig betrachtet hat sich der unbereinigte Gender Pay Gap in Thüringen seit 2010 zwischen 6,0 Prozent und 9,2 Prozent bewegt. Eine größere Lohnlücke zwischen Frauen und Männern war vor allem im früheren Bundesgebiet feststellbar und belief sich im Jahr 2018 auf 21,4 Prozent. In den neuen Bundesländern blieb der geschlechtsspezifische Verdienstunterschied hingegen mit 7,3 Prozent relativ gering.

Neben dem unbereinigtem Gender Pay Gap wird auch alle 4 Jahre der bereinigte Gender Pay Gap gemessen, der den Verdienstunterschied von Frauen und Männern mit vergleichbaren Qualifikationen und Tätigkeiten misst. Im Jahr 2018 lag der bereinigte Gender Pay Gap in Thüringen mit 5,7 Prozent lediglich um 0,6 Prozentpunkte unter dem unbereinigtem Gender Pay Gap. Demnach waren 90,5 Prozent des unbereinigten Verdienstunterschieds auf nicht strukturbedingte Unterschiede zurückzuführen.

Bitte beachten:
Entsprechend der Vorgabe von EUROSTAT wird der unbereinigte Gender Pay Gap im Rahmen der vorliegenden Berechnung als Differenz zwischen dem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst (ohne Sonderzahlungen) der Männer und der Frauen im Verhältnis zum durchschnittlichen Bruttostundenverdienst (ohne Sonderzahlungen) der Männer definiert. Dabei wird zwischen dem unbereinigten und dem bereinigtem Gender Pay Gap unterschieden. Basis für die Berechnung des Gender Pay Gap sind Daten der Verdienststrukturerhebung ohne Wirtschaftszweige Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und dem Bereich Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung (WZ, 2008) sowie Kleinbetriebe. Die Verdienststrukturerhebung wird im Abstand von vier Jahren (zuletzt 2018) durchgeführt. Die Ergebnisse für die Jahre zwischen den Verdienststrukturerhebungen werden mit den Werten der vierteljährlichen Verdiensterhebung fortgeschrieben. Die Angaben für die Jahre 2015 bis 2018 zum Gender Pay Gap wurden revidiert.

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