Gesundheitsministerium: „Keine Lebensmittel aus dem Urlaub mitbringen!“

In Großbritannien hat sich die Maul- und Klauenseuche (MKS) weiter verbreitet.
Die Krankheit ist nicht auf den Menschen übertragbar.

Für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen ist sie jedoch eine hochgradig ansteckende Viruskrankheit, die zu schweren wirtschaftlichen Verlusten führen kann und immer einschneidende Handelssperren zur Folge hat.

Deshalb wurden alle staatlichen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter im Freistaat Thüringen angewiesen, die Tierbestände verstärkt zu kontrollieren und Vorkehrungen für den Ernstfall zu treffen. Bisherige Kontrollen haben ergeben, dass in der letzten Zeit keine Tiere aus Großbritannien in unseren Freistaat eingeführt worden sind.

Noch vor der MKS-Feststellung im Vereinigten Königreich sind Schafe und Schweine in mehrere Bundesländer, nicht nach Thüringen, verbracht worden.

Die Empfängerbetriebe sind bekannt. Sie wurden gesperrt für jegliche Tierverbringung. Die Tiere werden amtstierärztlich kontrolliert. Bisher sind Anzeichen für das Vorliegen von MKS nicht festgestellt worden. Die Beobachtungen werden über mehrere Wochen fortgesetzt.

Der zentrale Krisenstab beim Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft hat am 26. 2. 2001 getagt. Es wurden die erforderlichen Schutzmaßnahmen für Deutschland besprochen und einheitlich festgelegt.

Die Europäische Kommission hat inzwischen eine Entscheidung getroffen, die das Verbringen und die Ausfuhr von Paarhufern (Klauentieren), Fleisch, Milch und die daraus hergestellten Erzeugnisse aus dem Vereinigten Königreich verbietet.

Die Ergebnisse der Beratung des zentralen Krisenstabes werden in Thüringen mit den veranwortlichen Behörden, Gremien und Verbänden gründlich ausgewertet.

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Die erforderlichen Schlußfolgerungen für weitergehende Schutzmaßnahmen werden sofort getroffen und auf ihre Durchführung kontrolliert.

Ein Risiko besteht auch durch Personen, die aus Großbritannien ausreisen. Es ist nicht völlig ausgeschlossen, dass sie ohne ihr Wissen und unbeabsichtigt den Erreger dieser Seuche einschleppen und so Leben und Gesundheit der einheimischen Klauentiere gefährden. In Deutschland wurde diese Tierseuche unter großem Aufwand ausgerottet.

Für Bürger, die in den letzten vier Wochen in Großbritannien gewesen sind, sollte daher Folgendes beachtet werden:

Das Virus der Maul- und Klauenseuche kann durch Fleisch und Milch sowie Erzeugnisse daraus, durch Häute, Felle und Trophäen, aber auch Kleinder und Schuhe oder anderen Gegenständen aus Großbritannien übertragen werden.

Informieren Sie deswegen unbedingt die zuständigen Veterinärbeamten bei der Einreise, falls Sie
– tierische Produkte für den eigenen Verzehr, als Geschenk oder zum Handel in Ihrem Gepäck mit sich führen oder
– in den letzten zwei Wochen ein Gehöft, in dem Rinder, Schafe, Ziegen oder Schweine gehalten wurden, in Großbritannien währen Ihrer Reise besucht haben.

Falls Sie ein Gehöft besucht haben, sollten Sie Ihre Schuhe oder Kleidung reinigen und desinfizieren und für mindestens eine Woche den Besuch von Gehöften oder anderen Einrichtungen mit empfänglichen Tieren vermeiden.

Zusätzlich bittet das Gesundheitsministerium, folgende Maßnahmen genau zu beachten:
– Füttern Sie niemals Tiere, auch keine Schweine, mit Speiseresten!
– Speisereste sind in Plastikbeuteln verpackt in dafür vorgesehene spezielle Abfallbehälter zu verbringen.
– Gehöfte mit Klauentierhaltung sollten von Unbefugten bis auf weiteres nicht betreten werden.

Für Fragen von interessierten Bürgern stehen die örtlichen Veterinärüberwachungsbehörden zur Verfügung.

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