Graffiti-Schmierereien sollten als Straftaten gewertet werden

Der Thüringer Justizminister Dr. Andreas Birkmann sprach heute im Bundesrat zum Entwurf eines so genannten «Graffiti-Bekämpfungsgesetzes». Er forderte die eindeutige Ächtung dieser Schmierereien als Straftaten. Justizminister Dr. Andreas Birkmann: «Farbschmierereien an Häuserwänden, Bussen und Bahnen sind mehr als ein Ärgernis. Das Eigentum unserer Bürger wird nicht mehr respektiert, wenn bestimmte Zeitgenossen zur Farbsprühdose greifen, um den Eigentümern etwas aufzuzwingen, was der Täter vielleicht als schön empfinden mag, was vom Eigentümer jedoch schlicht als Beschädigung der Sache und hässliche Verschmutzung angesehen wird. Die Beseitigungskosten, die sowohl von privater wie auch von öffentlicher Hand aufgewandt werden müssen, um diese Schmierereien zu beseitigen, geht Jahr für Jahr in die Millionen. Sage und schreibe 40 Anzeigen in einem Monat wegen Farbschmierereien hat es allein in Kranichfeld – wohlgemerkt einer Kleinstadt – gegeben. Ich denke, es ist nur zu verständlich, dass die Reaktion der Geschädigten hierauf Empörung ist, in der sich aber auch und insbesondere eine Erschütterung des Rechtsbewusstseins ausdrückt. Gerade bei Farbschmierereien in öffentlichen Verkehrsmitteln, zahlen unsere Bürger über den Fahrpreis häufig die Beseitigungskosten mit. Dies ist ein unhaltbarer Zustand. Das Strafrecht muss hier dringend Abhilfe schaffen!»
Nach der derzeit geltenden Rechtslage ist eine Bestrafung von Graffiti-Schmierern in vielen Fällen nicht möglich. Eine Sachbeschädigung im Sinne des Strafgesetzbuches wird nur dann bejaht, wenn nach Entfernen der Farbschmierereien die Sache selbst oder der Farbanstrich beschädigt wird, so dass gerade die Fälle, in denen mit erheblichen Kostenaufwand die Schmierereien erfolgreich beseitigt werden konnten, strafrechtlich ungeahndet geblieben sind.
Minister Dr. Birkmann: «Eine klare und eindeutige Regelung muss her! Die Bürgerinnen und Bürger fühlen sich durch dieses Schmierereiunwesen stärker betroffen, als es vielen Politikern bewusst ist. Es handelt sich um nichts anderes als um eine besondere Erscheinungsform des Vandalismus. Das Gerede davon, dass es sich bei diesen Schmierereien um Kunst handelt, soll das Thema lediglich bagatellisieren.»
Minister Dr. Birkmann wies in diesem Zusammenhang aber auch darauf hin, dass das in dem heute im Bundesrat beratenen Entwurf enthaltene Tatbestandsmerkmal des «Verunstaltens» als strafbarkeitsbegründetes Merkmal nicht in jedem Fall zu klaren und eindeutigen Ergebnissen führen wird.
Minister Dr. Birkmann: «Eines sollte nicht übersehen werden: der Begriff des «Verunstaltens» birgt die Gefahr, in seiner relativen Unbestimmtheit auslegungsbedürftig zu sein. Es ist nicht ausgeschlossen, dass insoweit persönliche Wertungen von Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten wiederum dazu führen werden, dass das Vorliegen einer Straftat verneint wird. Um diese Unsicherheit zu verhindern muss darüber diskutiert werden, ob bereits die gegen den Willen des Eigentümers vorgenommene nicht unerhebliche Veränderung der Erscheinung einer Sache mit Strafe bedroht werden soll. Thüringen wird diesen Ansatz in das weitere Gesetzgebungsverfahren mit einbringen.»

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