Haben Sie Ihre Wahlbenachrichtigung schon erhalten?

Was muss ich tun, wenn ich die Wahlbenachrichtigung noch nicht erhalten habe?

Jeder wahlberechtigte Bürger Thüringens muss seine Wahlbenachrichtigung für die Wahl des 7. Thüringer Landtags bis spätestens 6. Oktober 2019 erhalten haben. Wenn dies bis zum 2. Oktober 2019 nicht der Fall ist und Sie glauben, im Freistaat Thüringen wahlberechtigt zu sein, sollten Sie sich auf jeden Fall mit der Gemeindebehörde (Wahlamt) am Ort der Hauptwohnung in Verbindung setzen. Dort kann nachgeprüft werden, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und ggf., warum Ihre Wahlbenachrichtigung Sie noch nicht erreicht hat, so der Landeswahlleiter Günter Krombholz.

Das Wählerverzeichnis liegt darüber hinaus in der Woche vom 7. bis 11. Oktober 2019 in der Gemeindebehörde (Wahlamt) aus. Wer (noch) nicht im Wählerverzeichnis steht, kann bis 11. Oktober 2019 Einspruch erheben und die Aufnahme beantragen.

Wer seine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sie aber nicht mehr findet, kann getrost den Wahltag abwarten. Denn die Wahlbenachrichtigung ist hilfreich fürs Wählen, muss aber nicht unbedingt ins Wahllokal mitgebracht werden. Die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses ist in diesem Fall dagegen zwingend erforderlich.

Der Personalausweis oder Reisepass sollte mit der Wahlbenachrichtigung im Regelfall ohnehin ins Wahllokal mitgenommen werden, um einen reibungslosen Ablauf bei der Ausgabe der Wahlunterlagen zu gewährleisten.

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