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Härtefallfonds für Öl- und Pellet-Heizungen mit 1,8 Milliarden Euro beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat heute die Energiepreisbremse für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und einen Härtefallfonds für nichtleitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas beschlossen. Für den Härtefallfonds stellt der Bund 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Darüber hinaus wird eine Strompreisbremse für private Haushalte und kleinere Unternehmen eingeführt. Die Strompreisbremse wird durch das Abschöpfen von Überschussgewinnen von Energieunternehmen finanziert.

Die Preissteigerungen im Energiesektor treffen vor allem Privathaushalte und Unternehmen hart. Die Regierungskoalition setzt sich dafür ein, dass Energie bezahlbar bleibt und stellt deshalb in den kommenden zwei Jahren 200 Milliarden Euro für die Deckelung der Energiepreise zur Verfügung. In diesem Abwehrschirm sind Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme, ein Härtefallfonds für nichtleitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas sowie die Strompreisbremse für Privathaushalte und kleinere Unternehmen enthalten.

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Tina Rudolph betont:

Es war sehr wichtig, dass wir uns im parlamentarischen Verfahren auf diese Entlastungsmaßnahmen geeinigt haben und dass sie auch rückwirkend ab Januar gelten. Die Bürgerinnen und Bürger, aber auch kleinere Unternehmen, dürfen mit den hohen Kosten nicht alleine gelassen werden. Der Härtefallfonds für Heizöl oder Pellet-Heizungen ist dabei auch eine wichtige Maßnahme für Haushalte in Thüringen.

Dieser Abwehrschirm ergänzt die bisherigen Entlastungsmaßnahmen für Bürgerinnen und Bürger, für die der Bund bereits 100 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt hat.

Energiepreisbremse für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und Härtefallfonds für Heizöl oder Pellet-Heizungen
Die Energiepreisbremse für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme gilt vom 1. März 2023 bis 30. April und rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar 2023. Für private Haushalte, Unternehmen mit einem jährlichen Gasverbrauch unter 1,5 Millionen Kilowattstunden sowie Pflegeeinrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen ist geplant, den Gaspreis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde zu begrenzen (Fernwärme 9,5 Cent). Verbraucht man mehr als 80 Prozent, zahlt man pro zusätzlicher Kilowattstunde Gas oder Wärme den aktuellen Preis des Energieversorgers.

Unternehmen mit einem Gasverbrauch von mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr erhalten einen Garantiepreis von 7 Cent pro Kilowattstunde für 70 Prozent ihrer bisherigen Verbrauchsmenge, bezogen auf den Verbrauch im Jahr 2021.

Gerade im ländlichen Raum sind Öl-, Pellet- oder andere Heizträger sehr verbreitet. Der Bund stellt deshalb 1,8 Milliarden Euro zu Verfügung, mit denen wir Härtefälle gezielt abfedern. Die Auszahlung wird möglichst unkompliziert über die Bundesländer organisiert. In Thüringen heizten im Jahr 2021 etwa 12.500 Haushalte mit Pellets und etwa im Jahr 2018 etwa 817.000 Haushalte mit Heizöl. Wer im vergangenen Jahr beispielsweise eine Rechnung von rund 1.000 Euro für Heizöl hatte und in diesem Jahr rund 3.000 bezahlen musste, kann über die Bundesländer ca. 800 Euro erstattet bekommen.

Strompreisbremse
Der Deutsche Bundestag hat außerdem die Einführung einer Strompreisbremse für private Haushalte und Unternehmen beschlossen. Sie gilt vom 1. März 2023 bis 30. April 2024 und rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar 2023. Haushalte sowie kleinere Unternehmen, die weniger als 30.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbrauchen, erhalten 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunden. Verbraucht man mehr als 80 Prozent, fällt für jede weitere Kilowattstunde der neue hohe Preis im Liefervertrag an.

Zur Finanzierung der Strompreisbremse sollen die Zufallsgewinne am Strommarkt abgeschöpft werden. Denn obwohl viele Energieunternehmen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, Braunkohle oder Kernkraft weitgehend gleichbleibende Produktionskosten haben, erhalten sie für den von ihnen produzierten Strom den derzeit sehr hohen Marktpreis. Diese Zufallsgewinne ziehen wir heran, um Strom für die Verbraucherinnen und Verbraucher günstiger zu machen.

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