Häufigster Grund für Inobhutnahmen 2016

waren unbegleitete Einreisen ausländischer minderjähriger Kinder und Jugendlicher

Im Jahr 2016 wurden in Thüringen 2.639 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche in Form von Inobhutnahmen durchgeführt. Das waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 457 Maßnahmen bzw. 21 Prozent mehr als im Jahr 2015. Von diesen Inobhutnahmen entfielen 1.271 vorläufige Schutzmaßnahmen auf die Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer (2015: 1.060 Kinder und Jugendliche).

In 401 Fällen wurde die Inobhutnahme auf Grund einer vorangegangenen Gefährdungseinschätzung nach § 8a Abs. 1 SGB VIII vorgenommen.

Der zweithäufigste Grund für die Veranlassung einer Maßnahme zum Schutz der Kinder und Jugendlichen stellte mit 773 Fällen die Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils dar. Weitere Schwerpunkte lagen mit 216 Inobhutnahmen bei der Vernachlässigung der Betroffenen sowie mit 186 Fällen bei Beziehungsproblemen.

Während in den Jahren vor 2015 der Anteil von Mädchen und Jungen in etwa ausgewogen war, betrafen sowohl 2015 als auch 2016 rund zwei Drittel der Inobhutnahmen Jungen. Dies resultiert aus dem hohen Anteil unbegleiteter ausländischer männlicher Minderjähriger (1.148 Jungen). Dadurch bedingt war auch die Altersgruppe der Kinder und Jugendlichen von 14 bis unter 18 Jahren mit einem Anteil von 65,9 Prozent besonders betroffen (1.740 Kinder und Jugendliche).

Bei rund der Hälfte der Maßnahmen (1.548 Fälle bzw. 58,7 Prozent) wurden die vorläufigen Schutzmaßnahmen von den Jugendämtern bzw. den sozialen Diensten veranlasst, in weiteren 321 Fällen von der Polizei oder einer Ordnungsbehörde. Die Unterbringung während der Maßnahme erfolgte in rund drei Viertel der Fälle (2.037 Maßnahmen bzw. 77,2 Prozent) in einer Einrichtung.

Am Ende der vorläufigen Schutzmaßnahme konnten die Kinder und Jugendlichen in 637 Fällen (23,0 Prozent) zu den Personensorgeberechtigten zurückkehren. In 1.090 Fällen (39,4 Prozent) mussten jedoch erzieherische Hilfen außerhalb des Elternhauses eingeleitet werden.

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