Handwerkskammern fordern Fortsetzung der Berufsorientierung

Die Handwerkskammern für Ostthüringen und Südthüringen zeigen sich erfreut, dass die körpernahen Dienstleistungen gemäß der aktuellen Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen weiterarbeiten dürfen. Nicht nur das Friseurhandwerk kann weiter seiner Tätigkeit nachgehen, auch Kosmetiker, Nageldesigner und Fußpfleger dürfen geöffnet bleiben. Hier ist mit Augenmaß agiert und vor allem die Anwendung der hohen Infektionsschutzmaßnahmen berücksichtigt worden.

Vor der morgigen Landtagssitzung, in der das Parlament zur Verordnung seine Stimme abgibt, appellieren die beiden Handwerkskammern an die Abgeordneten, diesen maßvollen Blick auch bei aktuellen Entscheidungen  zur Berufsorientierung (BO) walten zu lassen. Die Berufsorientierung für die Klassen, die bereits im Frühjahr aufgrund der Corona-Pandemie entfallen ist und nun zu Beginn der neuen Schuljahres nachgeholt werden sollte, wurde  auch im November an den Schulen ausgesetzt und soll nicht stattfinden.

Dadurch wird beispielsweise für die neunten Klassen ein ganzer Jahrgang von der Berufsorientierung ausgeschlossen. Mögliche Azubis können sich nicht über die Handwerksberufe informieren. Das hat Konsequenzen: Dem Handwerk droht dadurch ein weiterer Verlust an Nachwuchs. Die Situation rund um den Fachkräftemangel verschärft sich, was sich letztlich bis in die Unternehmensnachfolge hinein schädlich auswirkt. Die Struktur im Handwerk gerät ins Wanken, so Manuela Glühmann, Hauptgeschäftsführerin der Handwerkskammer Südthüringen.

Die Berufsorientierung findet in kleinen Gruppen mit räumlicher Trennung und unter allen geltenden Hygienemaßnahmen wie Mund-Nasen-Schutz und Hand-Desinfektion statt. Außerdem entspannt sich durch die Gruppenteilung die Situation in den Schulen. Das sind Argumente, um die Berufsorientierung mit sofortiger Wirkung wieder zuzulassen., so die Vertreter der beiden Kammern.