Hauptzollamt Erfurt prüfte Hotel- und Gaststättengewerbe

Am 9. und 10. November überprüften mehr als 130 Bedienstete des Hauptzollamtes Erfurt die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe.

Schwerpunktmäßig ging es um die Zahlung des Mindestlohnes und die Entrichtung der Sozialabgaben durch die Arbeitgeber. Von Interesse ist für uns natürlich auch immer, ob Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zusätzlich zu ihrem Lohn Sozialleistungen erhalten und ob für ausländische Beschäftigte die notwendigen Genehmigungen vorliegen, teilte ein Sprecher des Hauptzollamtes Erfurt mit.

Unterstützt wurde der Zoll bei diesen Kontrollen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz in Thüringen von der Landes- und Bundespolizei sowie in Sachsen von der Bundespolizei.

Im Bezirk des Hauptzollamtes Erfurt wurden in 335 Gastronomiebetrieben (207 in Thüringen und 128 in Südwestsachsen) über 1.100 Arbeitnehmer/innen vor Ort (661 in Thüringen und 442 in Südwestsachsen) zu ihrem Arbeitsverhältnis befragt. In 176 Betrieben (98 in Thüringen und 78 in Südwestsachsen) prüfte der Zoll an beiden Tagen auch die Geschäftsunterlagen. In einem ersten Ergebnis konnten insgesamt 178 Unregelmäßigkeiten (129 in Thüringen und  49 in Südwestsachsen) festgestellt werden. In 61 Fällen (41 in Thüringen und 20 in Südwestsachsen) ergaben sich aus den Prüfungen Anhaltspunkte, dass Arbeitnehmer/innen nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro/Stunde erhalten. Die Nichtzahlung des Mindestlohnes kann für den Arbeitgeber mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden. In 41 Fällen (33 in Thüringen und 8 in Südwestsachsen) gab es Hinweise, dass Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge ihrer Beschäftigten entweder nicht oder nicht in richtiger Höhe abführen. Bei 29 Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen (26 in Thüringen und 3 in Südwestsachsen) gab es Anhaltspunkte für einen Leistungsmissbrauch. Insgesamt gab es auch in 47 Fällen (29 in Thüringen und 18 in Südwestsachsen) Hinweise auf Verstöße gegen ausländerrechtliche Bestimmungen. In diesen Fällen werden i.d.R. ausländische Staatsangehörige beschäftigt, die nicht im Besitz einer erforderlichen Arbeitsgenehmigung sind. So stellten die Zöllnerinnen und Zöllner beispielsweise in Gaststätten in Eisenach und Sömmerda einen mazedonischen bzw. einen vietnamesischen Staatsangehörigen fest, die sich illegal in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten und offensichtlich einer Tätigkeit in den Gaststätten nachgingen. In einem gastronomischen Betrieb in Erfurt wurde im Keller ein ausländischer Staatsangehöriger festgestellt, der Marihuana bei sich hatte. In diesen Fällen übernahmen Beamte der Landespolizei Thüringen die weiteren Ermittlungen vor Ort. Die Prüfungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz fanden im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Hotel- und Gaststättengewerbe statt.