Information der Handwerkskammer Südthüringen

Aufgrund der aktuellen Corona-Lage informiert die Handwerkskammer Südthüringen über ihre aktuellen Maßnahmen:

  1. Der telefonische Beratungsservice für alle Handwerksunternehmen wird erweitert. Ab sofort ist das Beraterteam von Montag bis Freitag von 7 bis 20 Uhr und am Samstag von 8 bis 14 erreichbar unter  03681 – 3700. Auf der Homepage www.hwk-suedthueringen.de finden Sie zudem Ihre direkten Ansprechpartner mit E-Mail-Adresse und telefonischer Durchwahl. Bis auf weiteres wird dieser erweiterte Service für alle Mitglieder aufrechterhalten.  Die Handwerkskammer Südthüringen will in der Corona-Krise für ihre Mitglieder da sein und kompetent helfen und beraten.
  2. Auf der Homepage der Handwerkskammer Südthüringen finden Sie einen Überblick über die derzeitige Rechtslage sowie Maßnahmen für Unternehmer zur Abfederung der Corona-Auswirkungen. Dieser Überblick wird von unserem Beraterteam ständig aktualisiert und ergänzt. Dabei erstreckt sich die Übersicht über zahlreiche Themen – von der Aufrechterhaltung der Liquidität bis zum Umgang mit Mitarbeitern, die bei Schulschließungen die Betreuung ihrer Kinder übernehmen müssen. Nehmen Sie diese Informationsmöglichkeit wahr. Auf www.hwk-suedthueringen.de stellen wir Ihnen zahlreiche Dokumente und Verlinkungen bereit.
  3. Bis auf Widerruf bleiben die Handwerkskammer Südthüringen in Suhl und der Bildungscampus BTZ Rohr-Kloster aufgrund der Ansteckungsgefahr für den öffentlichen Besucherverkehr gesperrt. Bitte nutzen Sie für Ihre Anliegen vorerst ausschließlich die telefonische Beratung oder wenden Sie sich per E-Mail an die benannten Ansprechpartner. Wir bitten Sie um Verständnis, dass aufgrund der gesundheitlichen Gefährdung vorerst keine persönlichen Kontakte gestattet sind.
  4. Zum morgigen Dienstag, 17. März 2020, werden sämtliche Kurse der Berufsausbildung und der Erwachsenenbildung auf dem Bildungscampus BTZ Rohr-Kloster ausgesetzt. Die Landrätin des Landkreises Schmalkalden-Meiningen hat auf Weisung des Thüringer Gesundheitsministeriums eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die die Schließung von Einrichtungen nach § 33 Ziffern 1 bis 5 Infektionsschutzgesetz IfSG beinhaltet. Anstehende Prüfungen werden verschoben. Aktuelle Informationen dazu werden ebenfalls auf der Homepage www.hwk-suedthueringen.de veröffentlicht. Dort wird die Handwerkskammer Südthüringen kontinuierlich über die jüngsten Entwicklungen informieren.
  5. Alle von der Handwerkskammer Südthüringen geplanten Großveranstaltungen 2020 finden nicht statt. Dazu zählt in direkter zeitlicher Nähe das „Handwerk all-in“ am 25. April 2020, welches sich mit bislang über 1.000 Besuchern als Karriere- und Aktionstag für das Südthüringer Handwerk etabliert hat.
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